Winterzeit ist Versicherungszeit
Die Winterzeit ist eine schöne, aber auch kalte Zeit, während der mehr Ausrutschunfälle passieren als zu jeder anderen Jahreszeit. Egal ob mit dem Auto oder zu Fuß, wenn die Temperaturen unter Null geraten, ensteht eine große Rutschgefahr. Deshalb sollte man sich in Gedanken rufen, dass ein Arbeitsunfall in jedem Fall von Arbeitgeberseite versichert ist und schnellstmöglich beantragt werden muss. Auch Studenten und Schüler sind versichert und somit muss die Krankenversicherung für den Unfall der Schüler oder Studenten aufkommen.
Versicherte mit etwa einer Haftpflichtversicherung sind nicht ausreichend versichert wenn es um Schneeschäden geht am Dach oder Schornstein, in solchen Fällen bleibt der Geschädigte meistens selbst auf den Kosten sitzen, deshalb ist es wichtig über eine gute Versicherung nachdenken, zum Beispiel eine Elementarschadenversicherung. Denn schnell ist es passiert und wenn man nicht ordentlich versichert ist, steht man mit den Kosten alleine.
Um einen Arbeitsunfall kann es sich übrigens sogar dann handeln, wenn der Arbeitnehmer auf dem Heimweg ist und alkoholisiert ist. Bei einem solchen Fall verweigerte nach einem tödlichen Unfall die Berufsgenossenschaft einer Witwe die Witwenrente, weil ihr Mann in alkoholisiertem Zustand tödlich verunglückt war. Das Sozialgericht Gießen gab der Frau Recht, so dass die Berufsgenossenschaft jetzt Witwen- und Halbwaisenrente zahlen muss.
