Blog

    max. 30% Gehalt dürfen unter Widerruf stehen

    Da lesen ich gerade im Blog von Herrn Rechtsanwalt Buschmann mit Erstaunen,
    dass es erlaubt ist, dass man als Arbeitgeber bis zu 30% des Arbeitnehmergehalts
    absenekn darf, wenn man dies zuvor im Arbeitsvertrag  so reingeschrieben hat.
    Und ich hatte bisher immer gedacht, dass solche Änderungen gar nicht möglich sind.

    So kann man sich täuschen! Nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts sind Gründe
    wie wirtschaftliche Notlage des Unternehmens, negatives wirtschaftliches Ergebnis
    der Betriebsabteilung, nicht ausreichender Gewinn, Rückgang bzw. Nichterreichen
    der erwarteten wirtschaftlichen Entwicklung, unterdurchschnittliche Leistungen
    des Arbeitnehmers oder auch schwerwiegende Pflichtverletzungen
    denkbar.

    Sie müssen nur vorher im Arbeitsvertrag hinreichend begründet und dargelegt werden.

    Hat jemand aus der Leserschaft schon so einen Arbeitsvertrag gesehen oder gar
    unterschrieben?

    Paul Kuhn

    Einen Kommentar schreiben




    eXTReMe Tracker