max. 30% Gehalt dürfen unter Widerruf stehen
Da lesen ich gerade im Blog von Herrn Rechtsanwalt Buschmann mit Erstaunen,
dass es erlaubt ist, dass man als Arbeitgeber bis zu 30% des Arbeitnehmergehalts
absenekn darf, wenn man dies zuvor im Arbeitsvertrag so reingeschrieben hat.
Und ich hatte bisher immer gedacht, dass solche Änderungen gar nicht möglich sind.
So kann man sich täuschen! Nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts sind Gründe
wie wirtschaftliche Notlage des Unternehmens, negatives wirtschaftliches Ergebnis
der Betriebsabteilung, nicht ausreichender Gewinn, Rückgang bzw. Nichterreichen
der erwarteten wirtschaftlichen Entwicklung, unterdurchschnittliche Leistungen
des Arbeitnehmers oder auch schwerwiegende Pflichtverletzungen denkbar.
Sie müssen nur vorher im Arbeitsvertrag hinreichend begründet und dargelegt werden.
Hat jemand aus der Leserschaft schon so einen Arbeitsvertrag gesehen oder gar
unterschrieben?
Paul Kuhn









