Schlechtwetter-Jobs am Ende?
Man kennt das doch: es gibt Menschen, deren Job ist von der Wetterlage
abhängig, wie beispielsweise Bauarbeiter. Die arbeiten meist bis in den Herbst
hinein, werden dann wegen schlechten Wetters entlassen und beziehen bis zur
Wiedereinstellung im kommenden Frühjahr das sogenannte Schlechtwetter-
geld vom Arbeitsamt. Nun bin ich gerade auf der Seite von Rechtsanwalt Fels-
mann auf eine interessante Veröffentlichung gestoßen. Dort wurde ein Arbeit-
geber vom Gericht verpflichtet, das Gehalt in der Saure-Gurkenzeit weiter zu
bezahlen. Aber auch nur, weil in dem Arbeitsvertrag weder eine Frist noch
ein Ruhen der Tätigkeiten vereinbart wurde. Wer also ähnliche Verträge hat,
sollte die sich daraufhin nochmals gewissenhaft durchlesen und eventuell einen
Anwalt konsuliteren, eher zum Arbeitgeber rennt.
Dietmar J. Harms









