Wieso dauern eigentlich die Auswertungen von Umfragen beim Statistischen
Bundesamt so lange? Gerade stolpere ich bei der WELT über einen Artikel,
in dem es um die Veröffentlichung von Gehaltsdaten geht, die im Oktober
2006 von 34.000 Unternehmen erfasst wurden. Dann sind nun schlappe
zwei Jahre, die seitdem vergangen sind. Was machen die 2.780 Beschäftigten
eigentlich, wenn es mal darum geht, aktuell erfasste Daten auch kurzfristig
zu veröffentlichen? Holen die sich dann professionelle Hilfe von aussen?
Sollten wir sie vielleicht darauf hinweisen, dass man aktuelle Daten zum
Thema auch bei uns bekommen kann?
Nun sind sie wieder da, die Belehrer der Nation, die ihre Nase in Dinge stecken,
für die ihnen eigentlich die Kompetenz fehlt. Aber wenn man Politiker ist, hat
man die ja mit den Löffeln gefressen zu sich genommen.
Anders jedenfalls kann ich mir die mal wieder aufgekommene Diskussion um
Gehälter von Top-Managern nicht erklären. Oskar Lafontaine masst sich an, Beschränkungen bei Managergehältern zu fordern.
Warum eigentlich nur bei denen? Warum nicht auch bei Fußballern, Fußball-
trainern, Rockstars, Tennisspielern, Boxern und Golf-Profis? Was ist an deren
Millionen denn so anders?
Populistische Forderungen in der Saure-Gurken-Zeit Sommerferien, mehr nicht.
Fußballtrainer müsste man sein. Zumindest gehaltsmäßig und in Spanien bei Real Madrid.
Denn dort, so lese ich Blog von Kathrin Enke, einer in Spanien lebenden Deutschen, hat der
deutsche Trainer Bernd Schuster nun gerade sein Gehalt verdoppelt bekommen. Nun soll
er nach unbestätigten Berichten rund 3 Millionen Euro pro Jahr netto verdienen. Wieso
muss ich gerade jetzt an dieses Lied hier denken?
Schön, wenn man ab und an auch ma,l mitbekommt, dass die Früchte der
eigenen Arbeit anderen helfen, weiterzukommen. So entdecke ich gerade Muckels Blog, der zur Unterstützung einer schulischen Aufgabe unseren
Gehaltsrechner herangezogen hat. Das freut uns doch mal. Einfach so.
Danke und weiterhin viel Erfolg!
Kaum ist der erste Nachwuchs da, passiert es immer häufiger, dass der
zweite auch nicht lange auf sich warten lässt. Wenn dann die erste Eltern-
zeit entsprechend lange gewählt wurde, kann man meist nahtlos in die
zweite wechseln. Nur was passiert dann eigentlich mit den bis dato noch
nicht genommenen Urlaubstagen? Dazu hat sich jetzt das Bundesarbeits-
gericht äussern müssen.
Demnach müssen die freien Tage, die eine Arbeitnehmerin zu Beginn der
ersten Elternzeit noch als Resturlaub hatte, in dem Jahr gewährt werden,
in dem sie wieder in den Beruf zurückkehrt. Wird jedoch das Arbeitsver
hältnis während des Erziehungsurlaubs aufgelöst, so wird der Resturlaub
ausbezahlt.
Bisher war es so, dass der Urlaubsanspruch verfiel, wenn frau den Urlaub
aufgrund einer zweiten Elternzeit nicht nehmen konnte. Dieser Ansicht
kann sich das Bundesarbeitsgericht allerdings nicht mehr anschließen.
So bleibt also ab sofort der Anspruch auf freie Tage erhalten und kann
daher beispielsweise auch erst nach einer langjährigen Berufspause eingelöst
werden. Klingt praxisnah, oder?
Nun ist er da, der Kompromiss, dessen Entstehung knapp ein Jahr gedauert hat.
Unser Wirtschaftsminister Glos und der Arbeitsminister Scholz, der eine aus der
CSU, der andere aus der SPD haben es geschafft, dass das Kabinett für die Novel-
lierung des Entsendegesetzes stimmte und gleichzeitig auch entschied, dass das
Mindestarbeitsbedingungen-Gesetz umfassend überarbeitet wird.
Ein Haken hat die Sache allerdings: es gibt noch keine Entscheidung, welche Branche
in den Genuß der Mindestlöhne kommen wird. Es darf also weiter gerätselt werden.
Ausserdem frage ich mich, wann wohl der staatlich festgesetzte Mindestlohn kommen
wird. Da muss wohl die SPD alleine an der Macht sein, schätze ich. Und das dauert.
Man kennt das doch: es gibt Menschen, deren Job ist von der Wetterlage
abhängig, wie beispielsweise Bauarbeiter. Die arbeiten meist bis in den Herbst
hinein, werden dann wegen schlechten Wetters entlassen und beziehen bis zur
Wiedereinstellung im kommenden Frühjahr das sogenannte Schlechtwetter-
geld vom Arbeitsamt. Nun bin ich gerade auf der Seite von Rechtsanwalt Fels-
mann auf eine interessante Veröffentlichung gestoßen. Dort wurde ein Arbeit-
geber vom Gericht verpflichtet, das Gehalt in der Saure-Gurkenzeit weiter zu
bezahlen. Aber auch nur, weil in dem Arbeitsvertrag weder eine Frist noch
ein Ruhen der Tätigkeiten vereinbart wurde. Wer also ähnliche Verträge hat,
sollte die sich daraufhin nochmals gewissenhaft durchlesen und eventuell einen
Anwalt konsuliteren, eher zum Arbeitgeber rennt.
Die Einigung im Tarifkonflikt des Einzelhandels in Baden-Württemberg hat ihre guten,
aber, wie ich finde, auch ihre schlechte Seite. Auf der einen Seite wurde eine Lohnerhöhung
von drei Prozent vereinbart, die aber auf Dauer teuer erkauft wurde, indem man zukünftig
auf den Sonnabendzuschlag für Arbeitsstunden bis 18.30 Uhr verzichtet. Der Abschluß gilt
rückwirkend ab April und beinhaltet auch eine EinmalZahlung in Höhe von 400 Euro.
Verdi und die Arbeitgeber haben dafür satte 18 Monate gebraucht, ebensolange wurde
gestreikt. Und dann so einen müden Abschluss. Naja, versüßt wird der Tarifabschluß
jedenfalls noch durch eine Vorsorgeleistung der Arbeitgeber von je 150 Euro in den beiden
folgenden Jahren vor. Diese Leistungen können entweder in Form einer Altersvorsorge
oder als Guthaben für ein Langzeitkonto gewährt werden.
Die ursprüngliche Forderung von Verdi betrug übrigens 5,5 Prozent.
Zugegeben, das war mein erster Gedanke, als ich den folgenden Blogeintrag las.
Von wegen 10 Uhr und “frühe Stunde”, ja da musste ich grinsen. Das kommt mir
irgendwie bekannt vor. Aber ich bin ja auch selbständig, da ist es sicher etwas
anderes, oder? Köstlich die beiden Menschen mit ihren Computern. Bitte mehr
Geschichten davon. Danke!
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