Hat man Anspruch auf Vergütung nicht angeordneter Überstunden?

    • Hat man Anspruch auf Vergütung nicht angeordneter Überstunden? GV Experte

      Nicht nur in Gastronomie, im Einzelhandel oder in Pflegeberufen sehen sich viele Mitarbeiter mit dem Problem konfrontiert, dass die Vorbereitung des Arbeitsplatzes, die einzelnen Arbeitsschritte oder die Verrichtung vorgesehener Tätigkeiten nach Verlassen des Arbeitsplatzes oft nicht in der dafür vorgesehenen Zeit zu bewältigen sind. Welche Möglichkeiten haben Arbeitnehmer sich nicht angeordneten Überstunden bezahlen zu lassen?

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    • GV Experte

      In einem Fall, der vor Gericht kam, forderte ein ausgeschiedener Mitarbeiter seinen ehemaligen Arbeitgeber dazu auf ihm nachträglich 1.600 Überstunden zu vergüten, die er während seiner Zeit als Angestellter für das Unternehmen geleistet hatte. Vor Gericht konnte der Arbeitnehmer jedoch nur seine eigenen Aufzeichnungen als Beweismittel vorlegen, aus denen hervorging wann er täglich am Arbeitsplatz erschienen war und wann er diesen verlassen hatte. Der Arbeitgeber dagegen begründete seine Zahlungsweigerung mit der Aussage er habe weder von den Überstunden gewusst, noch habe er sie angeordnet. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hielt die privaten Aufzeichnungen des Mitarbeiters nicht für aussagekräftig genug und lehnte den Antrag mit der Begründung ab, es sei ihm nicht gelungen nachzuweisen, dass die Überstunden angeordnet oder erforderlich gewesen seien (AZ: 6 Sa 337/08).

      Doch selbst wenn Mehrarbeit nicht im Vorfeld angeordnet wurde, besteht die Möglichkeit sich Überstunden hinterher billigen zu lassen, wenn die Zeit benötigt wurde, um vorgeschriebene Aufgaben zu erfüllen. Diese Billigung kann auch stillschweigend erfolgen, wenn der Arbeitgeber von der Mehrarbeit weiß und diese über einen längeren Zeitraum kommentarlos duldet.

      Wenn beispielsweise von Mitarbeitern im Einzelhandel verlangt wird, nach der Schließung des Marktes darauf zu achten, dass alle Regale sich in einem ordentlichen Zustand befinden, für diese Tätigkeit aber lediglich zehn Minuten vorgesehen sind, so ist für die Erledigung der Arbeit Mehrarbeit nötig. Mehrarbeit die geleistet wird, weil Arbeitnehmer die ihnen zugewiesene Arbeit nur mit Überstunden bewältigen können, muss bezahlt werden.

      In der Praxis haben Arbeitnehmer dabei die besten Aussichten auf Erfolg, wenn es gelingt ein Gespräch über die tatsächlich benötigte Zeit frei von Anschuldigungen zu führen. Wer seinem Gesprächspartner nicht offen niedere Beweggründe unterstellt, hat bessere Möglichkeiten seinen Forderungen Nachdruck zu verleihen.



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