Voller Lohn für Werksstudenten?

    • Voller Lohn für Werksstudenten? GV Experte

      Ähnlich wie studierte Praktikanten zählen auch Werksstudenten traditionell zu den am schlechtesten bezahlten Arbeitnehmern. Allerdings gibt es Unterschiede zwischen dem Entgelt das Werkstudenten zusteht – welche Richtlinien gelten für Werksstudenten die außerhalb ihrer universitären Ausbildung von einem Betrieb beschäftigt werden im Vergleich zu Werksstudenten die als Teil ihrer Ausbildung in einer Firma arbeiten oder über eine Leiharbeitsfirma angestellt werden?

    Tags:

    Antworten (1)

    • GV Experte

      Werkstudenten, die gegen Bezahlung außerhalb ihrer universitären Ausbildung in einem Betrieb tätig sind müssen, nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts München, in den entsprechenden Lohn- und Gehaltstarifvertrag aufgenommen werden. Ein bayrischer Betriebsrat hatte gegen die ungleiche Bezahlungspraxis geklagt und Recht bekommen. Entsprechend dem Gleichstellungsgebot dürfen Werksstudenten nicht schlechter bezahlt werden als „normale“ Arbeitnehmer, d.h. wenn diese nach Tarifvertrag entlohnt werden gilt dieser auch für die Werksstudenten. Die zeitliche Befristung des Vertrages spielt bei der Frage ob Tariflohn gezahlt werden soll keine Rolle, wenn die Beschäftigung nicht dem Ausbildungszweck dient (Az: 3 TaBV 93/06).

      Allerdings können Werksstudenten nur begrenzt eingesetzt werden, da sie als eingeschriebene Studenten während der Vorlesungszeit maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten dürfen. In den Semesterferien ist es dagegen gestattet Werksstudenten in beliebigem Umfang einzusetzen.

      Ein rechtliches Schlupfloch ist Arbeitgeber in tarifgebundenen Unternehmen allerdings geblieben, wenn sie diese Regelung umgehen wollen: wer Werksstudenten über eine Leiharbeitsfirma anstellt, muss nur den niedrigeren Tariflohn der Zeitarbeiter dafür zahlen.



    Frage beantworten



    Bitte lösen Sie folgende Rechenaufgabe um Spam vorzubeugen.

    4 plus 5 =






    Ähnliche Fragen

      


    Facebook


    Newsletter

    Gratis Newsletter abonnieren und aktuell informiert sein:
    Diese Seite als
    Bookmark setzen


    Wie bewerten Sie diese Seite?

    schlecht    1   2   3   4   5   6   7   8   9   10     sehr gut