Welche Fristen sind bei einer Krankmeldung zu beachten?
Welche Fristen sind bei einer Krankmeldung zu beachten?GV Experte
Welche Fristen sind bei einer Krankmeldung zu beachten? Worin besteht der Unterschied zwischen einer verschuldeten und einer unverschuldeten Arbeitsunfähigkeit und wer entscheidet darüber?
Im Krankheitsfall oder bei Verhinderung durch einen Unfall ist der Arbeitnehmer dazu verpflichtet, seinem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen, dass eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Ein ärztliches Attest in Form einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss vorgelegt werden, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage dauert oder der Arbeitgeber dies verlangt. Bei gesetzlich Krankenversicherten muss auch die Krankenkasse eine Kopie des Attests erhalten, da dies als Voraussetzung für diverse Ansprüche gilt.
Viele Tarifverträge schreiben vor, dass der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber spätestens am vierten Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit ein ärztliches Attest vorzulegen hat. Angenommen ein Arbeitnehmer erkrankt am Donnerstag und lässt sich am Freitag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen, so müsste er diese rein rechnerisch bis Sonntag vorlegen. In einem derartigen Fall reicht es aus die Bescheinigung am nächsten Werktag vorzulegen.
Bei der Übersendung mit der Post zählt allerdings nicht der Poststempel sondern das tatsächliche Eingangsdatum beim Arbeitgeber. Bei der Frage nach dem Verschulden der Arbeitsunfähigkeit gelten sämtliche Krankheiten sowie notwendige Operationen und auch Selbstmordversuche (da diese als Ausdruck psychischer Krankheit bewertet werden) als legitime Gründe für eine Krankmeldung.
Bei Operationen wird jedoch unterschieden: bei Schwangerschaftsabbrüchen und Sterilisation liegt Arbeitsunfähigkeit vor - bei kosmetischen Eingriffen ohne krankheitsbedingten Hintergrund dagegen nicht. Ebenfalls selbst verschuldet ist der Arbeitsausfall, wenn der Arbeitnehmer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss in einen Unfall verwickelt war. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen uneinheitlich entschieden wurde, wie etwa bei künstlicher Befruchtung. Aus Online-Berichten von Arbeitnehmerinnen geht hervor, dass Arbeitgeber, die eine künstliche Befruchtung anfangs als Grund für eine Krankmeldung akzeptierten, ihre Meinung mitunter nach mehrfachen erfolglosen Versuchen änderten. Sollen dagegen kranke Kinder gepflegt werden, gelten andere Regelungen.