Wenn Überstunden im Normalfall durch Freizeitausgleich abgegolten werden, stellt sich sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber die Frage wie hoch diese entlohnt werden sollten, wenn dies nicht möglich ist. Die gesetzlichen Regelungen sehen neben der Berechnung des normalen Stundenlohns einen Überstundenzuschlag von 25% vor. Laut Arbeitsentgeltgesetz zählt dieser Zuschlag in Tarifverträgen zu den maßgeblichen und bindenden Arbeitsbedingungen, auch wenn die Höhe des Zuschlages branchenbedingt schwanken kann. Wie kann man eine faire Überstundenbezahlung für sich aushandeln, die sich am eigenen Gehalt und den gängigen Überstundenzuschlägen orientiert?
