Attest zu spät vorgelegt; Kündigungsgrund?

    • Attest zu spät vorgelegt; Kündigungsgrund? GV Experte

      Ist es zulässig, dass ein Arbeitgeber die Kündigung ausspricht, wenn ein Mitarbeiter mehrfach nicht die vorgeschriebenen Fristen zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beachtet?

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    • GV Experte

      In einer Firma meldete sich ein Arbeitnehmer, im Krankheitsfall in der Regel telefonisch ab. Die vorzulegende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Form eines ärztlichen Attests reichte er jedoch wiederholt verspätet ein. Vom Arbeitgeber wurde der langjährige Mitarbeiter zunächst mehrfach abgemahnt und dann fristlos gekündigt.

      Die Kündigung erklärte das Arbeitsgericht Frankfurt mit folgender Begründung als unwirksam: Der Richter sah in der unverzüglichen Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung lediglich eine arbeitsvertragliche Nebenpflicht und nur die Verletzung von Hauptpflichten, gelten als Kündigungsgrund. Der Arbeitnehmer hatte sich darüber hinaus im Krankheitsfall stets rechtzeitig telefonisch in seiner Firma abgemeldet.

      Das Krankengeld kann sich allerdings durch ein verspätetes Einreichen des ärztlichen Attests reduzieren. (AZ: 9 Ca 6978/00)

      Ein ähnlicher Fall wurde 2009 vor dem Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein verhandelt. Der Arbeitnehmer war, aufgrund seines häufigen Fehlens, bereits im Vorfeld vom Arbeitgeber dazu verpflichtet worden seine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits am Tag der Krankmeldung vorzulegen. Da er gegen diese Auflage verstieß, entschied das Gericht, dies sei ein wichtiger Grund „(…) zum Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung, § 626 Abs. 1 BGB(…)" (Az: 2 Sa 130/09)



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