Freistellung, wenn das Kind krank ist?

    • Freistellung, wenn das Kind krank ist? GV Experte

      Wer Familie hat, kennt sicherlich folgendes Problem: man selbst ist gesund, aber der Nachwuchs liegt krank im Bett. Wer keine Möglichkeit hat, das Kind alternativ betreuen zu lassen, muss selbst zu Hause bleiben. Welche Rechte haben Arbeitnehmer, die ein krankes Kind zu pflegen haben? Wo liegt die Altersgrenze des Kindes, um zu Hause bleiben zu dürfen? Wer übernimmt im Fall einer unbezahlten Freistellung den Verdienstausfall?

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    • GV Experte

      Auf keinen Fall sollte man in so einer Situation vorgeben selbst krank zu sein, denn dies ist ein Kündigungsgrund, wenn der Arbeitgeber es herausfindet. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Arbeitnehmer, die ein krankes Kind zu betreuen haben, Anspruch auf unbezahlte Freistellung und bekommen von ihrer Krankenkasse bis zu 90% des Nettoverdienstes ersetzt.

      Anspruch auf unbezahlte Freistellung haben Arbeitgeber wenn das Kind jünger als 12 Jahre alt ist, der Arzt die Notwendigkeit der Pflege bestätigt hat und keine andere Person diese übernehmen kann. Pro Kalenderjahr kann sich jeder Arbeitnehmer für jedes zu pflegende Kind für bis zu zehn Tage freistellen lassen, darf aber insgesamt nicht mehr als 25 Tage aufgrund von Betreuung kranker Kinder fehlen. Alleinerziehenden Eltern stehen bis zu 20 Arbeitstage pro Kind und eine Freistellung von insgesamt bis zu 50 Tagen im Kalenderjahr zu.

      Für die Dauer des Arbeitsausfalls übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen die Lohnersatzleistung, so dass ein leichter Einkommensverlust vom Arbeitnehmer in Kauf genommen werden muss.



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