Mobbing; welchen rechtlichen Schutz bietet das Gleichbehandlungsgesetz?

    • Mobbing; welchen rechtlichen Schutz bietet das Gleichbehandlungsgesetz? GV Experte

      Welche Möglichkeiten haben Personalchefs und Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer vor Mitarbeitern zu schützen, die diese diffamieren oder diskriminieren und somit gegen das Gleichbehandlungsgesetz verstoßen? Was kann man als Betroffene/r tun, um Abhilfe zu schaffen?

    Antworten (1)

    • GV Experte

      In vielen Fällen verstößt Mobbing am Arbeitsplatz gegen das Antidiskriminierungsgesetz, insbesondere wenn es zu sexistischen oder rassistisch motivierten Beleidigungen kommt sowie zu diskriminierenden Äußerungen oder Anfeindungen von Menschen mit Behinderung, anderem religiösen Hintergrund oder einer anderen sexuellen Identität. Wenn Vorgesetzte oder Personalverantwortliche betroffene Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen sie trotz Meldung der Vorfälle nicht wirksam vor diesen schützen, so haben die Betroffenen die Möglichkeit ihre Leistung zu verweigern ohne dadurch den Anspruch auf ihr Einkommen zu verlieren. Je nach Art, Schwere und Dauer der Angriffe besteht sogar ein Ausgleichsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber, wenn dieser nachweislich nicht eingegriffen hat.

      Personalverantwortlichen stehen unterschiedliche Maßnahmen zur Verfügung um Ungleichbehandlung zu ahnden. Mitarbeiter können abgemahnt oder versetzt werden – bei wiederholtem Auftreten von Klagen seitens der Kollegen ist auch eine Kündigung möglich.

      Schadensersatzansprüche sind ebenso wie Entschädigungsansprüche innerhalb von zwei Monaten beim zuständigen Arbeitsgericht anzuzeigen.
      Bei groben Verstößen steht Betriebsräten auch ohne Zustimmung der Betroffenen ein eigenes Klagerecht zu.



    Frage beantworten



    Bitte lösen Sie folgende Rechenaufgabe um Spam vorzubeugen.

    7 plus 6 =






    Ähnliche Fragen

      


    Facebook


    Newsletter

    Gratis Newsletter abonnieren und aktuell informiert sein:
    Diese Seite als
    Bookmark setzen


    Wie bewerten Sie diese Seite?

    schlecht    1   2   3   4   5   6   7   8   9   10     sehr gut