Je nach Branche sind Überstunden bei Arbeitnehmern beliebt, da sie je nach Arbeitsvertrag in Urlaubstage umgewandelt, „abgebummelt“ oder ausbezahlt werden können. Arbeitgeber hingegen freuen sich über die flexible Möglichkeit durch Überstunden punktuelle Personalausfälle und Engpässe zu überbrücken, es sei denn die Überstunden werden von vornherein fest mit eingeplant…
Überstunden, auch Mehrarbeit oder Überarbeit genannt, sind eine Überschreitung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit, zu denen der Arbeitnehmer grundsätzlich (Ausnahme: Notfallarbeiten) nicht gesetzlich verpflichtet ist.
Im Regelfall sind Überstunden zu vergüten – der Arbeitgeber kann aber alternativ einen Freizeitausgleich vereinbaren.
Laut Arbeitszeitgesetz ist eine reguläre Wochenarbeitszeit von 48 Stunden einzuhalten, das entspricht bei einer durchschnittlichen Arbeitszeit von acht Stunden an sechs Werktagen (§ 3 S. 1 ArbZG). Darüber hinaus sollte an einzelnen Werktagen nicht länger als zehn Stunden gearbeitet werden, so dass auch bei 48 Wochenstunden eine 5-Tage-Woche möglich ist, an der Montag bis Donnerstag jeweils zehn und Freitags acht Stunden gearbeitet wird.
Eine maximale Wochenarbeitszeit von bis zu 60 Wochenstunden ist laut Arbeitszeitgesetz zulässig, wobei allerdings für einen Freizeitausgleich gesorgt werden muss.
Aber mittlerweile hat es sich in einigen Berufszweigen etabliert, dass geleistete Überstunden lauf Arbeitsvertrag pauschal mit dem Gehalt abgegolten sein sollen. Laut Landesarbeitsgericht München sind derartige Pauschalisierungen zulässig während das Landesarbeitsgericht Düsseldorf sie für unzulässig hält, da für Arbeitnehmer nicht erkennbar sei in welcher Höhe sie Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung hätten. Darüber hinaus sollte man sich fragen wie „freiwillig“ Überstunden noch geleistet werden können, wenn sie ein fester Bestandteil des Vertrages sind.
Wer mit dem Gedanken spielt einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben, der derartige Mehrarbeitsregelungen vorsieht, sollte sich vorher Erfahrungsberichte von Betroffenen anhören oder durchlesen – denn vielfach liegt die reelle Arbeitszeit in diesen Jobs bei über 80 Wochenstunden.