Erst Altersteilzeit dann Rente – was ist beim Übergang zu beachten?

    • Erst Altersteilzeit dann Rente – was ist beim Übergang zu beachten? GV Experte

      Befragungen haben ergeben, dass viele ältere Arbeitnehmer gern Altersteilzeit in Anspruch nehmen würden, oft aber nicht ausreichend über ihre Möglichkeiten informiert sind. Für wen kommt ab welchem Alter Altersteilzeit in Frage? Welche unterschiedlichen Modelle gibt es?

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    • GV Experte

      Nach Angaben des Rechercheportals für regionale Wirtschaft nutzt jeder fünfte Arbeitnehmer zwischen 55 und 64 Altersteilzeit. Zum Jahresbeginn 2010 wurde das Altersteilzeitgesetz neu geregelt, d. h. die Förderung durch Bundesagentur für Arbeit fällt nun weg. Wer sich über Altersteilzeit informiert, muss daher darauf achten, dass die Informationen den neuen Richtlinien entsprechen, da noch immer sehr viele Portale den alten Rechtsstand als gültig darstellen.
      Prinzipiell gibt es zwei Varianten der Altersteizeit, das Blockmodell und die kontinuierliche Altersteilzeit.

      Blockaltersteilzeit ermögliche einen früheren Renteneintritt. Beantragt beispielsweise eine 61-Jährige, die mit 65 in Altersrente gehen möchte, für die letzten vier Jahre ihrer Berufstätigkeit Blockaltersteilzeit, so arbeitet sie zwei Jahre voll bei reduziertem Entgelt. Dafür wird sie die darauffolgenden zwei Jahre freigestellt und erhält bis zum offiziellen Renteneintritt weiterhin das reduzierte Entgelt aus der ersten Phase.

      Das Gleichverteilungsmodell, das auch als kontinuierliche Altersteilzeit bezeichnet wird, ermöglicht es dem Arbeitnehmer die letzte Phase der Berufstätigkeit bis zum Erreichen des regulären Renteneintrittsalters mit einer Arbeitszeitkürzung von bis zu 50% bei einem reduzierten Entgelt zu überbrücken.



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