Müssen bei vorzeitiger Rente Abschläge in Kauf genommen werden?

    • Müssen bei vorzeitiger Rente Abschläge in Kauf genommen werden? GV Experte

      Seit 1999 müssen Frührentner die zuvor in Altersteilzeit gearbeitet haben oder arbeitslos waren Abschläge in Kauf nehmen. Einige von den Betroffenen haben geklagt, da sie der Ansicht waren, dies verstoße gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung. Wer muss mit rechtmäßigen Abschlägen rechnen?

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    • GV Experte

      Insgesamt fünf Versicherte, die an dem 60. Lebensjahr vorzeitige Altersrente beantragt hatten und Abschläge von bis zu 18 % dafür in Kauf nehmen mussten, hatten geklagt und waren dabei vom Bundessozialgericht unterstützt worden. Das Bundesverfassungsgericht hatte zu entscheiden ob die Abschläge mit dem Grundgesetz vereinbar seien, oder ob sie gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen.

      Die Richter in Karlsruhe haben entscheiden, dass Rentner, die es bis zum Renteneintritt auf 45 Arbeitsjahre gebracht haben rechtmäßig besser gestellt werden dürfen als Frührentner, die arbeitslos waren oder in Altersteilzeit gearbeitet haben. Die Entscheidung wurde damit begründet, dass Versicherte, die 45 Pflichtjahre erreicht haben die „tragenden Säulen zur Finanzierung des Rentensystems“ seien. Die Abschläge für Frührentner wurden als „verhältnismäßig“ gebilligt und dienten darüber hinaus dem Allgemeinwohl, so der Gerichtspräsident (AZ: 1 BvL 3/05, 1 BvL 4/05, 1 BvL 5/05, 1 BvL 6/05, 1 BvL 7/05).



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