Seit 1999 müssen Frührentner die zuvor in Altersteilzeit gearbeitet haben oder arbeitslos waren Abschläge in Kauf nehmen. Einige von den Betroffenen haben geklagt, da sie der Ansicht waren, dies verstoße gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung. Wer muss mit rechtmäßigen Abschlägen rechnen?
