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Alt 25.04.2008, 23:58
siebentisch siebentisch ist offline
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An ungültige Vereinbarungen muss sich niemand halten und können jederzeit unterschrieben werden. Und ein Arbeitsgericht kommt erst dann ins Spiel, wenn derjenige, der hier "Unsittliches" fordert, agiert. Z.B. in Form von einer Abmahnung. Dann geht es vor ein Arbeitsgericht. Derjenige, der die Abmahnung verfasst, ist die Ursache für solche Maßnahmen.
Das Gericht wird dem schon klarmachen, dass nicht jeder Blödsinn in einem Vertrag geschrieben werden darf. Und wenn es richtig läuft, dann kriegt so ein "Arbeitgeber" auch noch ordentlich eine draufgebraten von der Legislative.

Geändert von siebentisch (26.04.2008 um 17:19 Uhr).
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