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Alt 28.04.2008, 21:25
Pauline Pauline ist offline
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1. Freiberuflichkeit beim Arbeitgeber melden.

2. Freiberuflichkeit bei der Steuer melden und (ganz wichtig!) auch klären, ob es eine Tätigkeit ist, die auch wirklich als freiberuflich anerkannt ist! Das sind nicht so viele, ansonsten kann es nämlich sein, dass Du ein Gewerbe anmelden musst.

3. Bei der Krankenkasse melden. Dort gilt nach meiner Info die Regel: wenn Du mit der freiberuflichen Tätigkeit Deinen Lebensunterhalt bestreitest oder dieses Geld auf alle Fälle zum Lebensunterhalt brauchst, dann musst Du auch Krankenkassenbeiträge dafür zahlen. Ist es aber nicht Teil Deines Lebensunterhaltes, sondern nur zusätzlich, dann fallen keine Beiträge an. Es gibt da keine Pauschalgrenzen, sondern ein Formblatt von der KK, das Du ausfüllen musst.

Und dann kann's losgehen.
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Geld allein macht nicht glücklich, aber es beruhigt .
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