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      #1 (permalink)  
    Alt 23.04.2008, 22:58
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    Registriert seit: 11.04.2008
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    Standard Arbeitsvertrag: Geheimhaltung

    Dadurch dass ich ja bald kündigen werde, um Tanzlehrer zu werden, habe ich mir vorhin meinen alten Arbeitsvertrag einmal durchgelesen. Und da steht tatsächlich eine Geheimhaltungsklausel drin, die es mir nicht gestattet, mit anderen Mitarbeitern des Betriebes über mein Gehalt zu reden.
    Ist sowas normal? Hat das noch jemand hier im Arbeitsvertrag??
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      #2 (permalink)  
    Alt 23.04.2008, 23:10
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    Registriert seit: 09.04.2008
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    Nein, bei mir steht das nicht drin. Ist bei uns auch nicht üblich, weil wir tarifgebunden sind, d.h. man kann höchstens verheimlichen, wieviel Übertarif der Einzelne bekommt. Und soviel Unterschied machtd as dann auch nicht .
    __________________
    Geld allein macht nicht glücklich, aber es beruhigt .
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      #3 (permalink)  
    Alt 24.04.2008, 22:28
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    Registriert seit: 11.04.2008
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    Bei mir steht das schon im Arbeitsvertrag. Wobei ich immer finde, dass man die einzelnen Stellen und auch Mitarbeiter ja nicht vergleichen kann - da ist es dann schon manchmal richtig, dass einer mehr bekommt als der andere. Kommt ja auch auf die Berufsjahre an. Allerdings frage ich mich schon, ob es wohl ein Kündigungsgrund wäre, wenn ich meinem Kollegen sage, wieviel ich verdiene?
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      #4 (permalink)  
    Alt 24.04.2008, 23:27
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    Registriert seit: 21.04.2008
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    Das ist kein Kündigungsgrund. Es ist vielmehr ein Tabubruch. Mit mehr Offenheit bei den Einkommen wären manche Einkommensunterschiede gar nicht mehr so möglich. Vor allem, wenn es um gleiche Tärtigkeiten und Einsatz geht.
    Auch der Unterschied zwischen den Geschlechtern täte dann endlich mal "auf den Tisch" kommen.
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      #5 (permalink)  
    Alt 25.04.2008, 21:05
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    Registriert seit: 10.04.2008
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    Aber wenn im Arbeitsvertrag steht, dass man es nicht sagen darf, dann darf man es nicht und es ist doch ein Kündigungsgrund. Hat doch nix mit Offenheit zu tun, sondern mit dem, was der Chef vorschreibt und über das darf ich mich nicht hinwegsetzen.

    Steht bei den Festangestellten bei uns auch drin, damit wir Zeitarbeiter nicht wissen, was die verdienen im Gegensatz zu uns .
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      #6 (permalink)  
    Alt 25.04.2008, 22:18
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    Registriert seit: 21.04.2008
    Beiträge: 47
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    Nicht alles, was ist einem Vertrag steht, ist auch wirksam oder verwertbar. Das dürfte eine der Vereinbarugnen sein, die einfach nur nichtig ist. Selbst bei Vorständen wird nun per Gesetz das Einkommen offengelegt, da ist es auch egal, was die im Vertrag stehen haben.

    Geändert von siebentisch (26.04.2008 um 17:18 Uhr).
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      #7 (permalink)  
    Alt 25.04.2008, 23:46
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    Registriert seit: 20.04.2008
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    War ja klar, dass jetzt noch die Vorstandsschelte kommt. Es geht keinen was an, was die Leute für ihre Arbeit bekommen und wenn im Vertrag steht, dass der Angestellte darüber zu schweigen hat, dann hat er das gefälligst auch zu tun. Er hätte den Vertrag ja nicht unterschreiben müssen, wenn er ach so viel Wert auf Offenheit legt. Stand ihm ja frei. Wenn er ihn unterschreibt dann hat er sich auch dran zu halten.

    Aber es ist natürlich supertoll, wegen jedem Pf...z die Arbeitsgerichte zu bemühen, weil irgendwas im Vertrag steht, was dem Arbeitnehmerchen dann nicht mehr genehm ist.
    __________________
    Peter
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      #8 (permalink)  
    Alt 25.04.2008, 23:58
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    Registriert seit: 21.04.2008
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    An ungültige Vereinbarungen muss sich niemand halten und können jederzeit unterschrieben werden. Und ein Arbeitsgericht kommt erst dann ins Spiel, wenn derjenige, der hier "Unsittliches" fordert, agiert. Z.B. in Form von einer Abmahnung. Dann geht es vor ein Arbeitsgericht. Derjenige, der die Abmahnung verfasst, ist die Ursache für solche Maßnahmen.
    Das Gericht wird dem schon klarmachen, dass nicht jeder Blödsinn in einem Vertrag geschrieben werden darf. Und wenn es richtig läuft, dann kriegt so ein "Arbeitgeber" auch noch ordentlich eine draufgebraten von der Legislative.

    Geändert von siebentisch (26.04.2008 um 17:19 Uhr).
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      #9 (permalink)  
    Alt 26.04.2008, 23:51
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    Registriert seit: 09.04.2008
    Beiträge: 36
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    Aber wegen einer Klausel, die Geheimhaltung fordert bezüglcih des Gehaltes, wird doch niemand vors Arbeitsgericht gehen!!!

    Ich denke auch, dass ein Mitarbeiter sich nach den Regeln des Betriebes richten soll. Und wenn die Regel besagt: wir reden nicht über das Gehalt, dann ist das eben so. Warum soll man sich da nicht anpassen, vor allem, wenn es doch eigentlich eine so unwichtige Sache ist??
    __________________
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