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15.05.2008, 23:06
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Lohnsteuerklassen
Welche habt ihr, wenn ihr verheiratet seid? Weiß jemand, ab wann 4/4 günstiger oder besser ist als 3/5?
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17.05.2008, 17:18
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Registriert seit: 11.05.2008
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Bei gleich hohen Einkommen ist die 4/4 Kombination vorteilhafter. Sind die Einkommen sehr unterschiedlich, ist die 3/5-Kombination günstiger.
Zum Lohnsteuerjahresausgleich gleicht es sich aus. Bei der ungünstigen Kombination erfreut man sich über eine höhere Rückzahlung (oder ein geringer Nachzahlung). Bei der anderen Kombination ist die Rückzahlung geringer (oder die Nachzahlung höher).
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17.05.2008, 20:43
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Registriert seit: 08.05.2008
Beiträge: 17
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Wie meinst du das:
Zitat:
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Zum Lohnsteuerjahresausgleich gleicht es sich aus.
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Ich dachte, mit einer der Kombinationen spart man was  ?
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18.05.2008, 12:44
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Registriert seit: 21.04.2008
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Das war von Heckler sehr komprimiert und extrem kurz. Hier mal etwas detaillierter.
Es ist der Unterschied zwischen Monatseinkommen und Jahreseinkommen. Die Steuer wird am Jahreseinkommen festgestellt. die Monatsabzüge sind insofern „Vorauszahlungen“. Liegt nun eine Steuerklassenkombination vor, die die monatlichen Steuerabzüge besonders hoch ausfallen lassen, dann ist das Monatseinkommen geringer gegenüber der günstigeren Kombination.
Die Steuer wird für das Jahr festgestellt. Es stellt sich dann heraus, das die monatlich eingezogenen Steuerzahlungen höher sind als die vom Finanzamt festgestellte Steuer. Eine Rückzahlung erfolgt.
Die Steuerklassen-Kombination beeinflusst nur die monatlichen Abzüge. „Sparen“ kann man dabei nicht.
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19.05.2008, 20:26
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Registriert seit: 08.05.2008
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Das habe ich nicht gewusst. Das heißt am Ende ist es also egal, welche Kombination man wählt, weil man ja doch die gleichen Steuern zahlen muss.
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19.05.2008, 21:47
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Beiträge: 6
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Nee ganz egal isses nicht. Wenn du irgendwelche Lohnersatzleistungen bekommst (also Arbeitslosengeld oder Mutterschaftsgeld), dann errechnet sich das aus dem letzten Gehalt. Und dann kommts eben schon drauf an, ob du Steuerklasse 3,4 oder 5 hast.
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19.05.2008, 22:18
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Registriert seit: 21.04.2008
Beiträge: 47
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Es müssste eigentlich egal sein.
"Nach geltendem Recht beträgt die Höhe des Arbeitslosengeldes deshalb für Arbeitslose mit einem Kind im Sinne des Steuerrechts 67 %, für die übrigen Arbeitslosen 60 % des um die gesetzlichen Abzüge, die bei Arbeitnehmern gewöhnlich anfallen, verminderten Bruttoarbeitsentgeltes."
Wenn das Bruttoentgeld die Bezugsbasis ist, dann ist die Steuerklasse unerheblich.
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19.05.2008, 22:22
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Registriert seit: 21.04.2008
Beiträge: 47
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Korrektur
Wer lesen kann ist im Vorteil, wer richtig liest und denkt hat noch mehr Vorteile. Da steht ja „... um die gesetzlichen Abzüge...“ verminderten Beiträge
Nun gilt es mal herauszufinden, welche das alles sind.
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19.05.2008, 23:04
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Neuer Benutzer
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Registriert seit: 16.04.2008
Beiträge: 21
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Also ich weiß es nur vom Mutterschaftsgeld und da zählt einfach der Durchschnitt des Nettogehaltes der letzten drei Monate. Saublöd, wenn man als Frau (wie ja meistens) in Klasse 5 ist und das Netto entsprechend klein ausfällt.
Was sollen denn da sonst noch an Abzügen sein? Die Abrechnung kriegt man doch jeden Monat vom Chef.
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21.05.2008, 21:43
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Registriert seit: 14.05.2008
Beiträge: 16
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Zitat:
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Nach geltendem Recht beträgt die Höhe des Arbeitslosengeldes deshalb für Arbeitslose mit einem Kind im Sinne des Steuerrechts 67 %, für die übrigen Arbeitslosen 60 % des um die gesetzlichen Abzüge, die bei Arbeitnehmern gewöhnlich anfallen, verminderten Bruttoarbeitsentgeltes."
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Was Du vielleicht noch nicht wusstest: es gibt eine Höchstgrenze für das ALG1. D.h. wenn Du gut verdient hast und somit auch knackig in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt, dann kann es trotzdem sein, dass Du bei weitem nicht die 67%, sondern nur weit weniger bekommst. Ging einem Kollegen so, bei dem sind es gerade mal 50%, weil er über der Grenze lag. Eine Schweinerei, weil die ja auch für die volle Summe Beiträge bekommen haben.
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