Ich weiß ja nicht, in welchem Bereich Pauline arbeitet, aber in meinem Fall muss ich Dir da widersprechen, Heckler. In meinem Arbeitsvertrag steht eindeutig eine Bezahlung, die um einen schriftlich festgelegten Betrag über dem Tarif liegt. Wird der Tarif erhöht, erhöht sich automatisch auch das Gehalt (das kann also nicht angerechnet werden). Das Einzige, was sich nach Tarif errechnet, ist das Weihnachtsgeld. Also nix von wegen Grundgehalt nach Tarif und freiwillige Zulagen. Das ist in unserer Branche absolut die Regel! Und bei den aktuellen Arbeitslosenzahlen, die ich ja im anderen Thread geschrieben habe, wird auch niemand freiwillig zum Tarif arbeiten.
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