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      #1 (permalink)  
    Alt 28.04.2008, 21:05
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    Registriert seit: 15.04.2008
    Ort: Köln
    Beiträge: 35
    Standard Tarifgehalt

    Wird hier jemand nach einem gültigen Tarifvertrag bezahlt? Bei mir ist es ja öffentlicher Dienst und da sind die Einkommensgruppen ganz eindeutig geregelt. Kenne aber auch Berufe, wo fast immer Über-Tarif bezahlt wird.

    Wie wichtig ist ein Tarifvertrag? Wirkt sich das direkt auf Euer Gehalt aus?
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      #2 (permalink)  
    Alt 28.04.2008, 21:31
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    Registriert seit: 09.04.2008
    Beiträge: 36
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    Yepp, wir haben einen Tarifvertrag, ich kenne aber keinen, der für Tarif arbeitet. Üblich sind je nach Lage immer noch 10 bis 15%, was aber mit Sicherheit auch am Bundesland liegt (Bayern). Im Osten sieht's da etwas mau aus. Ehrlichgesagt ist das Tarifgehalt für einen Akademiker derartig mickrig, dass ich dafür nicht arbeiten würde!
    __________________
    Geld allein macht nicht glücklich, aber es beruhigt .
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      #3 (permalink)  
    Alt 21.05.2008, 23:52
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    Registriert seit: 11.05.2008
    Beiträge: 29
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    Dann schau mal genau auf den Gehaltszettel. Da steht ganz sicher was von einem Tarifgehalt, tariflichen Zulagen und Freiwilligen Zulagen. Alles andern täte mich sehr wundern. Die Gesamtbezahlung liegt dann über der Tariftabelle, doch das Grundgehalt erfolgt nach Tarif. Aussertariflich beginnt oberhalb der höchsten Einkommens der Tariftabelle. Die kleinste AT-Einkommen ist meist noch angegeben.
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      #4 (permalink)  
    Alt 22.05.2008, 09:53
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    Registriert seit: 18.05.2008
    Beiträge: 22
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    Ich weiß ja nicht, in welchem Bereich Pauline arbeitet, aber in meinem Fall muss ich Dir da widersprechen, Heckler. In meinem Arbeitsvertrag steht eindeutig eine Bezahlung, die um einen schriftlich festgelegten Betrag über dem Tarif liegt. Wird der Tarif erhöht, erhöht sich automatisch auch das Gehalt (das kann also nicht angerechnet werden). Das Einzige, was sich nach Tarif errechnet, ist das Weihnachtsgeld. Also nix von wegen Grundgehalt nach Tarif und freiwillige Zulagen. Das ist in unserer Branche absolut die Regel! Und bei den aktuellen Arbeitslosenzahlen, die ich ja im anderen Thread geschrieben habe, wird auch niemand freiwillig zum Tarif arbeiten.
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      #5 (permalink)  
    Alt 27.05.2008, 21:26
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    Registriert seit: 11.05.2008
    Beiträge: 29
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    Der Bezug zum Tarif ist dann dennoch gegeben. Es ist halt nicht in seine Bestandteile getrennt. Im weitern Sinn kann man das als feste Zulage betrachten, im Ggensatz zur freiwilligen Zulage, die widerufen werden kann.
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      #6 (permalink)  
    Alt 30.05.2008, 08:06
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    Registriert seit: 19.05.2008
    Beiträge: 9
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    In meinem neuen Job, also wenn ich ihn denn bekomme, werde ich auch nach einem Tarifvertrag bezahlt, und es gibt Zulagen. Ob die freiwillig sind, das muss ich noch erfragen.
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