Es gibt 2 Methoden der steuerlichen Verrechnung. Die häufigste Methode ist die 1% Regel. Jeden Monat werden 1% vom Listenpreis (incl. Sonderausstattung und MWST) steuerlich angesetzt. Die andere Regel ist das Führen eines Fahrtenbuchs mit Nachweis der Einzelbelege.
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