Neben schweren Straftaten wir Raub oder Verbrechen mit Todesfolge werden
an Staatsanwaltschaften und Amtsanwaltschaften auch geringe Tatbestände
verfolgt. Dazu gehören etwa Verkehrsdelikte unter Alkohol oder
Diebstähle. Die Behandlung solcher Fälle obliegt einem Amtsanwalt oder
einer Amtsanwältin (FH). Die Zulassung erhalten Amtsanwälte über ein
erfolgreich abgeschlossenes Jura – Studium an einer Fachhochschule sowie
über eine entsprechende berufliche Spezialisierung. Angehörige dieser
Berufsgruppe prüfen Tatbestände, stellen Akten zusammen und beantragen
Strafmaße oder richterliche Verfügungen. Ihr Gehalt ist in öffentlichen
Einrichtungen in der Regel festgelegt, der Lohn beziehungsweise das
Gehalt kann aber abhängig vom jeweiligen Bundesland variieren.