Bei dem Begriff Apothekenassistent oder Apothekenassistentin handelt es
sich um eine heute nicht mehr gebräuchliche Berufsbezeichnung, die all
diejenigen tragen dürfen, die bis 1974 im Rahmen eines pharmazeutischen
Studiums an einer Universität oder sonstigen Hochschule eine Vorprüfung
abgelegt haben. Angehörige dieser Berufsgruppe finden ihr Arbeitsumfeld
in Apotheken oder bei Herstellern pharmazeutischer Produkte. Es ist ihnen
gestattet, Arzneimittel wie Salben, Cremes oder Tinkturen selbst
herzustellen. Zudem beraten sie Kunden in Apotheken über Nebenwirkungen
von Medikamenten und führen einfache Laborarbeiten durch. Früher war das
Gehalt dieser Berufsgruppe einheitlich geregelt, heute sind Stundensatz
und Verdienst verhandelbar.