Ein Arbeitsberater und eine Arbeitsberaterin befassen sich bei ihrer
Berufsausübung mit der Vermittlung von arbeitsuchenden Personen. Sie
führen diesbezüglich intensive Gespräche mit den Betroffenen, erkennen
und bewerten deren Stärken und versuchen sie entsprechend deren
Qualifikationen auf den ersten Arbeitsmarkt unter zu bringen.
Weitergehend beraten sie über die verschiedenen Möglichkeiten der
Bewerbung, erstellen Weiterbildungsangebote und prüfen die gesetzlichen
Grundlagen für den Bezug von Arbeitslosen- oder Hatz4geldern. Auch die
Vermittlung an spezialisierte Arbeitsvermittler kann dabei zu ihren
Aufgaben gehören. Für die Berufsausübung bedarf es keiner gesonderten
Berufsausbildung. Ihr Einkommen wird dabei von ihren Arbeitsaufgaben
geprägt. Es kann entsprechend im Stundenlohn oder Stundensatz variieren.