Bei der Berufsbezeichnung Ausbaufachwerker oder Ausbaufachwerkerin nach
§66 BBiG/§42m HWO handelt es sich um eine staatlich geregelte Ausbildung
für Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung. Angehörige
dieser Berufsgruppe werden besonders eingearbeitet, wobei die Schulung
des Arbeitsschutzes speziell im Vordergrund steht. Tätig sind sie später
in handwerklichen Betrieben für Innenausbau sowie für
Renovierungsarbeiten. Meist bereiten sie den Einsatz der Facharbeiter
verschiedenster Spezialisierung vor, sie präparieren Werkzeuge und
Arbeitsmaterial und leisten Zureichdienste. Der Stundenlohn für diese
Berufsgruppe ist gesetzlich geregelt, so hängt der monatliche Lohn
beziehungsweise Verdienst von der geleisteten Arbeitszeit ab.