Über eine vom jeweiligen medizinischen Bildungsträger geregelte
Ausbildung kann man den Beruf zum Ausbilder oder zur Ausbilderin für den
Bereich Erste Hilfe und Lebensrettende Sofortmaßnahme erlernen. Ihr
Tätigkeitsfeld finden Angehörige dieser Berufsgruppe meist bei privaten
Sanitätsdiensten, ferner an medizinischen Bildungseinrichtungen oder in
der Selbstständigkeit. Ihnen obliegt nicht die Ausbildung von Ärzten oder
Pflegepersonal, sondern das Vermitteln der Grundlagen der Ersten Hilfe an
die breite Bevölkerung. In diesem Rahmen geben sie vielfach Kurse im
Umfeld von Fahrschulen. Ihr Gehalt beziehungsweise ihr Verdienst hängt
durch den selbstständigen Charakter der Tätigkeit oft maßgeblich von der
Auftragslage ab, sie bestimmen ihr Einkommen selbst.