Im Rahmen der Eingliederung behinderter Menschen in gesellschaftliche
Vorgänge, speziell ins Berufsleben, wird die Ausbildung zum Bau- und
Metallmaler beziehungsweise zur Bau- und Metallmalerin gemäß §66
BBiG|§42m HWO angeboten. Angehörige dieser Berufsgruppe finden ihr
Arbeitsumfeld in Unternehmen des Malerhandwerks, der Bausanierung oder in
Lackierbetrieben, etwa in Autolackierereien. Abhängig vom Grad und der
Art der Behinderung führen Bau- und Metallmaler zunächst Hilfs- und
Zureicharbeiten aus. Sie bereiten die Tätigkeiten der Maler und Lackierer
vor, rühren Farbe an und bereiten das Arbeitsmaterial vor. Der
Stundensatz und damit das Gehalt sind für diese Berufsgruppe vorgegeben,
so leidet ihr Verdienst nicht durch ihre Behinderung.