Eine nach §66 des Berufsbildungsgesetzes sowie nach §42m der
Handwerksordnung geregelte Ausbildung für behinderte Menschen führt in
den Beruf Bekleidungsteilenäher oder Bekleidungsteilenäherin. Angehörige
dieser Berufsgruppe sind in Unternehmen der industriellen Textil- und
Bekleidungsproduktion beschäftigt. Entsprechend dem Grad ihrer
Behinderung werden sie auf eine Tätigkeit spezialisiert. So schneiden sie
etwa Stoffe zu oder legen diese zum maschinellen Nähen übereinander. Sie
führen vorbereitende Tätigkeiten aus, legen Stoffbahnen in Maschinen ein,
bügeln und prüfen die fertigen Erzeugnisse. Das Gehalt dieser
Berufsgruppe ist staatlich geregelt, der Verdienst beziehungsweise das
Gehalt kann abhängig von eventuellen Schichtzuschlägen variieren.