Der Betriebswirt und die Betriebswirtin (staatl. gepr.) der Catering und
Systemverpflegung finden ihr Arbeitsumfeld in allen Unternehmen und
Betrieben, die sich auf Gemeinschaftsverpflegung oder Catering
spezialisiert haben. Sie erreichen ihre Qualifikation über eine
berufliche Fortbildung und dürfen sich daher Staatlich geprüfte
Betriebswirte und Betriebswirtinnen nennen. Ihre Ausbildung ist
länderspezifisch geregelt. In den Betrieben übernehmen sie kaufmännische-
und betriebswirtschaftliche Leitungsfunktionen. Dabei eröffnen sich ihnen
Arbeitsfelder der Planung und Überwachung des Budgets, Erstellung von
Gewinn- und Verlustrechnungen und der Kostenanalyse. Das Gehalt kann
dadurch von Arbeitgeber zu Arbeitgeber variieren. Der Verdienst bzw. das
Einkommen hängt nicht zuletzt von dem Arbeitsumfang innerhalb eines
Unternehmens ab, der Stundenlohn und Durchschnittsgehalt passen sich den
Anforderungen an.