Der staatlich geprüfter Betriebswirt und die staatlich geprüfte
Betriebswirtin im Personal-, Sozial- und Ausbildungswesen erhalten ihre
Qualifikation zur Ausübung ihres Berufes über eine schulische
Fortbildung. Ihre Aufgaben umfassen die Erstellung und die Umsetzung von
Personalkonzeptionen, die von der Geschäftleitung in Auftrag gegeben
wurden. Dabei achten sie auf sich ständig ändernde Begebenheiten
innerhalb des Unternehmens und passen diese an die Konzepte an. Sie
übernehmen somit berufsbezogene Fachaufgaben aus den Bereichen
Personalplanung, Personalverwaltung und Personalbeschaffung sowie in dem
Bereich Lohn- und Gehaltsabrechnung. Das Gehalt kann entsprechend der
Ausrichtung des Betriebes oder des Unternehmens von Arbeitgeber zu
Arbeitgeber variieren. Der Verdienst bzw. das Einkommen hängt nicht
zuletzt von dem Arbeitsumfang innerhalb eines Unternehmens ab.