Der Bezirksleiter und die Bezirksleiterin (Bausparkasse) erhalten ihre
Qualifikation zur Ausübung des Berufes über eine nach einschlägiger
Berufserfahrung abgeschlossenen Aus- bzw. Fortbildung im Finanzbereich
oder ein betriebswirtschaftliches Studium. Ihre Aufgaben umfassen alle
berufstypischen Tätigkeiten aus dem Bereich Kundenberatung und
Kundenbetreuung. Sie sind für die Erstellung von Einzelangeboten, dem
Verkauf von Bausparverträgen und Organisation des Werbemitteleinsatzes
zuständig. Weitergehend leiten sie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an
und überwachen deren Arbeitsschritte, vor allem in der Umsetzung von
Unternehmenszielen und dem Verkauf von Produkten. Das Gehalt kann
entsprechend der Ausrichtung des Betriebes oder des Unternehmens von
Arbeitgeber zu Arbeitgeber variieren. Der Verdienst bzw. das Einkommen
hängt nicht zuletzt von dem Arbeitsumfang innerhalb eines Unternehmens ab.