Jobangebote für Finanzwirt / Finanzwirtin (15km)

Geschätztes Bruttogehalt
*Die Gehaltsspannen werden aus dem Stellenanzeigeninhalt errechnet und entsprechen der marktüblichen Vergütung basierend auf 2 Mio. Gehaltsdatensätzen.
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Gehalt Finanzwirt / Finanzwirtin

Datenbasis: 208 Datensätze
Region Q1 Ø Q3 Offene Jobs
Deutschland: 4.110 € 5.821 € 7.812 €
Baden-Württemberg 4.386 € 6.339 € 9.075 € Jobs Finanzwirt / Finanzwirtin
Bayern 3.540 € 5.821 € 8.137 € Jobs Finanzwirt / Finanzwirtin
Berlin 3.111 € 4.986 € 6.167 € Jobs Finanzwirt / Finanzwirtin
Brandenburg 4.091 € 5.794 € 7.777 € Jobs Finanzwirt / Finanzwirtin
Bremen 4.459 € 6.317 € 8.477 € Jobs Finanzwirt / Finanzwirtin
Hamburg 3.535 € 4.522 € 7.499 € Jobs Finanzwirt / Finanzwirtin
Hessen 5.205 € 6.613 € 7.439 € Jobs Finanzwirt / Finanzwirtin
Mecklenburg-Vorpommern 3.533 € 5.004 € 6.716 € Jobs Finanzwirt / Finanzwirtin
Niedersachsen 3.924 € 5.559 € 7.461 € Jobs Finanzwirt / Finanzwirtin
Nordrhein-Westfalen 5.199 € 7.486 € 9.756 € Jobs Finanzwirt / Finanzwirtin
Rheinland-Pfalz 4.068 € 5.763 € 7.735 € Jobs Finanzwirt / Finanzwirtin
Saarland 3.543 € 5.018 € 6.735 € Jobs Finanzwirt / Finanzwirtin
Sachsen 3.642 € 5.159 € 6.924 € Jobs Finanzwirt / Finanzwirtin
Sachsen-Anhalt 3.584 € 5.077 € 6.813 € Jobs Finanzwirt / Finanzwirtin
Schleswig-Holstein 3.882 € 5.499 € 7.381 € Jobs Finanzwirt / Finanzwirtin
Thüringen 3.622 € 5.130 € 6.885 € Jobs Finanzwirt / Finanzwirtin

Finanzwirt / Finanzwirtin:

1. Gehalt

Als Finanzwirt liegt das deutschlandweite Gehalt bei 5.821 € pro Monat. Diesen Wert haben wir auf Basis von 208 Datensätzen ermittelt, die wir in den letzten zwei Jahren erfasst haben. Hinsichtlich der Gehaltsspanne ist festzustellen, dass die unteren Monatsgehälter bei 4.110 € beginnen, Diplom Finanzwirte in den oberen Regionen jedoch auch bis zu 7.812 € und mehr verdienen können.

Wie bei nahezu allen Berufen, hat neben vielen anderen Faktoren auch der Standort des Arbeitgebers individuellen Einfluss auf die Höhe des Gehalts. So beträgt das monatliche Durchschnittsgehalt im nördlichsten Bundesland der Republik ungefähr 5.499 €. Arbeitet man hingegen im Süden, so kann man beispielsweise in Baden-Württemberg mit einem durchschnittlichem Gehalt von 6.339 € rechnen. Insoweit ist anzumerken, dass die Analyse unserer Daten bundesweit regelmäßig zu dem Ergebnis führt, dass die Gehälter im Süden Deutschlands tendenziell über denen im Norden liegen. Jedoch ist dabei - wie auch beim Vergleich des Verdienstes in städtischen Gebieten mit denen auf dem Land - zu beachten, dass die Lebenshaltungskosten oft parallel zu den Gehältern steigen.

Tabellarisch stellt sich das Gehalt als Finanzwirt in Abhängigkeit vom Alter wie folgt dar

  • 25 Jahre = 4.194 Euro brutto
  • 30 Jahre = 5.241 Euro brutto
  • 35 Jahre = 6.145 Euro brutto
  • 40 Jahre = 6.979 Euro brutto
  • 45 Jahre = 7.105 Euro brutto
  • 50 Jahre = 7.783 Euro brutto

Auswirkung der Firmengröße auf das Monatsgehalt

  • bis 500 Mitarbeiter = 4.588 Euro brutto
  • 501 bis 1000 Mitarbeiter = 5.874 Euro brutto
  • über 1000 Mitarbeiter = 6.603 Euro brutto
2. Ausbildung / Weiterbildung

Der akademische Grad Diplom-Finanzwirt /-in (FH) kann deutschlandweit an den öffentlichen Verwaltungsfachhochschulen, den Fachhochschulen für Finanzen sowie an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung erworben werden.

Das Studium wurde einheitlich geregelt, da über diesen Bildungsweg die Beamten des gehobenen Dienstes in der Steuerverwaltung ausgebildet werden. Das Studium wird dual absolviert und umfasst insgesamt 21 Monate. Die Steuerinspektoranwärter /- innen bzw. Finanzanwärter /-innen studieren teilzeitig an der staatlichen Verwaltungsfachhochschule des jeweiligen Bundeslandes. In der übrigen Zeit erfolgt die Ausbildung im Rahmen verschiedener Praktika in diversen Fachbereichen der Finanzverwaltung zum Beispiel in

  • der Arbeitnehmerveranlagung,
  • der allgemeinen Veranlagung,
  • der Körperschaftsteuerveranlagung,
  • der Veranlagung von Personengesellschaften,
  • der Betriebsprüfung,
  • der öffentlichen Stelle für Erhebungen und Vollstreckung.

Um einen Studienplatz zum Diplom-Finanzwirt /-in (FH) muss sich der Interessierte direkt bei dem gewünschten Finanzamt bzw. der jeweiligen Oberfinanzdirektion bewerben. Das Auswahlverfahren erfolgt über die zuständige Ausbildungseinrichtung und ist in drei Abschnitte unterteilt. Auf die schriftlich einzureichende Bewerbung folgt ein schriftlicher Eignungstest und abschließend ein persönliches Vorstellungsgespräch.

Voraussetzung ist die (Fach-) Hochschulreife, wobei im Rahmen des Auswahlverfahrens besonders Wert auf die Schulfächer Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen, Geschichte, Wirtschaft, Politik, Gemeinschaftskunde und gegebenenfalls Recht gelegt wird. Persönliche Voraussetzungen, die die Bewerber erfüllen sollten, sind im Wesentlichen:

  • Interesse an wirtschaftlichen Zusammenhängen,
  • Teambereitschaft,
  • Verantwortungsbewusstsein,
  • Aufgeschlossenheit,
  • Durchsetzungsvermögen,
  • Verhandlungsgeschick,

Ein gepflegtes und seriöses Auftreten ist im Hinblick auf die spätere Beamtentätigkeit eine zwingende Voraussetzung. Praktika im Vorfeld – zum Beispiel im Rahmen der schulischen Praktika oder im Anschluss an das Abitur – sind zwar nicht vorgeschrieben, aber von Vorteil. Auf die ausgeschriebenen Ausbildungsplätze kommen jährlich ein Vielfaches an Bewerbern, weshalb Interessierte ihre Chancen bereits im Vorfeld durch eine gute Durchschnittsnote im Abitur, Praktika und optimale Vorbereitung auf die einzelnen Abschnitte des Auswahlverfahrens steigern sollten.

3. Studium

Das Studium und seine Studieninhalte sind bundeseinheitlich gesetzlich geregelt. Das Studium, das sehr praxisnah gestaltet ist, wird bereits im Beamtenverhältnis absolviert. Es werden hierfür keinerlei Studiengebühren erhoben.

Das Studium an der Fachhochschule ist jeweils in Grundstudium und Hauptstudium unterteilt. Dabei besteht das Grundstudium aus drei Unterabschnitten, die wiederum durch Praxiseinheiten in den verschiedenen Dienststellen der Verwaltungen unterbrochen werden. Diese Praktika gewährleisten ein frühzeitiges praktisches Anwenden der im Studium erlangten theoretischen Inhalte. Nach Abschluss dieses ersten Studienabschnittes ist eine Zwischenprüfung abzulegen. Im Rahmen der praktischen Ausbildung wird eine wissenschaftliche Arbeit angefertigt, die wahlweise ein sozialwissenschaftliches oder ein steuerliches Thema behandelt, die so genannte Diplomarbeit.

Die an den Fachhochschulen stattfindenden Lehrveranstaltungen umreißen drei verschiedene Studiengänge. Der Studiengang Steuerverwaltung beinhaltet folgende Fächer:

  • Allgemeines Steuerrecht,
  • Besonderes Steuerrecht z.B. Einkommenssteuer, Ertragssteuer, Umsatzsteuer, Grundsteuer, Erbschaftssteuer, Vermögenssteuer etc. ,
  • Bilanzsteuerrecht, Betriebliches Rechnungswesen, Außenprüfung, Wirtschaftskriminalität,
  • Internationales Steuerrecht und Steuerharmonisierung in der Europäischen Union,
  • Privatrecht z.B. Bürgerliches Recht, Konkursrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht ,
  • Öffentliches Recht z.B. Allgemeine Staatslehre, Politikwissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht, Recht des Öffentlichen Dienst, Europarecht,
  • Wirtschaftswissenschaften wie Volks- und Betriebswirtschaftslehre,
  • Finanzwissenschaft,
  • Verwaltungslehre z.B. Kommunikationstechnik, Organisation, Administration, wirtschaftliches Handeln.

Im Studiengang der Allgemeinen Finanzverwaltung sind nachfolgende Lerninhalte vertreten:

  • Staatsrecht,
  • Europarecht,
  • Verwaltungsrecht,
  • Steuerrecht,
  • Privatrecht,
  • Sozialversicherungsrecht,
  • Personalrecht inkl. des Personalvertretungsrechts,
  • Immobilienrecht,
  • Gebäudemanagement,
  • Organisationsmanagement,
  • Betriebswirtschaftslehre,
  • Soziologie,
  • Psychologie.

Der dritte Studiengang Zolldienst beinhaltet:

  • Rechnungswesen in der öffentlichen Verwaltung,
  • Zolltarifrecht,
  • Verbrauchsteuer- und Monopolrecht,
  • Abgabenrecht,
  • Recht des grenzüberschreitenden Warenverkehrs,
  • Betriebswirtschaftslehre,
  • Informationstechnische Management.

Zu Ende des Hauptstudiums steht die aus einem schriftlichen sowie einem mündlichen Teil bestehende Qualifikationsprüfung. Dabei sind im schriftlichen Teil der Prüfung Klausuren in den nachfolgend aufgeführten Fächern abzulegen:

  • Bilanzsteuerrecht,
  • Umsatzsteuerrecht,
  • Abgabenrecht,
  • Ertragssteuerrecht,
  • Besteuerung der Gesellschaften.

Nur wer die im schriftlichen Teil erforderliche Mindestpunktzahl erreicht, wird zur mündlichen Prüfung zugelassen.

4. Tätigkeit

Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums bieten sich dem /der Diplom-Finanzwirt /-in vielfältige Einsatzmöglichkeiten und Karrierechancen – sowohl im Innendienst, wie auch im Außendienst des Finanzamtes. Die Übernahme erfolgt nach Einstellung in das Beamtenverhältnis. Der /die Diplom Finanzwirt /-in ist im gehobenen Dienst der Finanzverwaltung tätig. Zu den Aufgabenbereichen gehören das Prüfen der steuerlichen Verhältnisse in Bezug auf die Einkommens- und Vermögenssteuer der Bürger und Unternehmen anhand der abgegebenen Steuererklärungen sowie das Festsetzen der Steuern gemäß den gesetzlichen Regelungen. Im Außendienst ergeben sich Tätigkeitsbereiche in der Betriebsprüfung oder in der Steuerfahndung.

Darüber hinaus können Diplom-Finanzwirte ebenso in der freien Marktwirtschaft Beschäftigung finden, beispielsweise in privaten Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder in den Steuerfachabteilungen größerer Unternehmen. Mit zunehmender Berufserfahrung, persönlicher Eignung und guten Arbeitsergebnissen können sie im späteren Karriereverlauf eine Führungsposition sowohl im Beamtenstatus als auch in der freien Marktwirtschaft erlangen.

Weitere Gehälter für Finanzwirt