Der Diplom Rechtspfleger oder die Diplom Rechtspflegerin (FH) findet ein
Arbeitsumfeld an Gerichten, bei Staatsanwaltschaften oder in der
Justizverwaltung. Angehörige dieser Berufsgruppe stellen unabhängige
Organe der Rechtspflege dar. In dieser Funktion treffen sie im Rahmen
ihrer Kompetenzen unabhängig gerichtliche Entscheidungen. Zu ihren
Fachgebieten gehören das Nachlassrecht, das Vormundschafts- und
Betreuungsrecht. In der Justizverwaltung können sie leitende Aufgaben
übernehmen und einen Mitarbeiterstab anleiten. Zugang zu dieser
Berufsgruppe erhält man über ein Studium an der Fachhochschule. Das
Gehalt kann abhängig vom Arbeitgeber variieren. Der Verdienst bzw. das
Einkommen hängt nicht zuletzt von dem Arbeitsumfang innerhalb eines
Unternehmens ab.