Der Beruf des Fachaltenpflegers bzw. der Fachaltenpflegerin Psychiatrie ist eine nach Landesrecht geregelte Fortbildung im Gesundheits- und Sozialwesen.
Hauptaufgaben dieses Berufes sind die eigenständige fachgerechte Pflege und die Mitverantwortung bei der Betreuung älterer Menschen, die an psychiatrischen Erkrankungen leiden.
Die Tätigkeit der Fachaltenpfleger bzw. der Fachaltenpflegerin Psychiatrie erfolgt bei ambulanten Sozialdiensten, Alten- oder Pflegediensten, in Altersheimen, in Wohnheimen für behinderte Menschen, in Hospizen oder in Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken.
Das Tätigkeitsfeld erstreckt sich auch über die Arbeit in Einrichtungen des Gesundheitswesens oder in Privatwohnungen für den ambulanten Dienst.
Das Einstiegsgehalt sowie der spätere Stundenlohn bzw. Lohn variieren je nach Qualifikation und Arbeitgeber.