Der Lagerfachhelfer und die Lagerfachhelferin (§66 BBiG / §42m HWO)
erhalten ihre Qualifikation über eine abgeschlossene Berufsausbildung
nach §66 des Berufsbildungsgesetzes oder nach §42m der Handwerksordnung.
Es handelt sich hiebei um eine Berufsausbildung für behinderte Menschen.
Ihre Aufgaben umfassen alle berufstypischen Tätigkeiten aus den Bereichen
Warenannahme, Warenlagerung und Warenausgang und Warenpflege. Sie finden
Beschäftigungsmöglichkeiten in Groß- und Einzelhandelsunternehmen, im
Versandhandel und bei Speditionen. Weitergehend können sie bei
Unternehmen mit Lagerhaltung oder Warenversand beschäftigt werden. Sie
führen die Warenlisten und überwachen den Warenbestand. Das Gehalt kann
dadurch von Arbeitgeber zu Arbeitgeber variieren. Der Verdienst bzw. das
Einkommen hängt nicht zuletzt von dem Arbeitsumfang innerhalb eines
Unternehmens ab, der Stundenlohn meist vom Normal- oder Schichtbetrieb.