Ein Lebensmittelkontrolleur und eine Lebensmittelkontrolleurin befassen
sich bei ihrer Berufsausübung vor allem mit dem Thema
Lebensmittelüberwachung und der damit verbundenen Einhaltung der
gesetzlichen und hygienetechnischen Vorgaben. Sie entnehmen vor Ort bei
Unternehmen und Betrieben, welche mit Lebensmitteln arbeiten oder sie
verkaufen, Proben, untersuchen in den Labors die Proben mittels
verschiedenen Testreihen auf ihren einwandfreien Zustand und die
Verträglichkeit gegenüber Menschen, dokumentieren die Ergebnisse und
befassen sich gegebenenfalls mit behördlichen Eingriffe bei negativen
Bewertungen. Auch die Reinlichkeit und die Sauberkeit in den Betrieben
spielen dabei eine übergeordnete Roll. Bei Nichtbeachtung der
behördlichen Auflagen sind sie in der Lage auch Schließungen zu bewirken.
Ihr Gehalt ist tariflich festgelegt, kann aber dennoch im Stundenlohn und
Durchschnittsgehalt unterschiedlich ausfallen.