Jobangebote für Musiklehrer / Musiklehrerin (15km)

Geschätztes Bruttogehalt
*Die Gehaltsspannen werden aus dem Stellenanzeigeninhalt errechnet und entsprechen der marktüblichen Vergütung basierend auf 2 Mio. Gehaltsdatensätzen.
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Gehalt Musiklehrer / Musiklehrerin

Datenbasis: 12 Datensätze
Region Q1 Ø Q3 Offene Jobs
Deutschland: 2.476 € 2.831 € 3.725 €
Baden-Württemberg 2.592 € 2.964 € 3.900 € Jobs Musiklehrer / Musiklehrerin
Bayern 2.433 € 2.782 € 3.662 € Jobs Musiklehrer / Musiklehrerin
Berlin 2.387 € 2.729 € 3.591 € Jobs Musiklehrer / Musiklehrerin
Brandenburg 2.177 € 2.489 € 3.275 € Jobs Musiklehrer / Musiklehrerin
Bremen 2.422 € 2.769 € 3.644 € Jobs Musiklehrer / Musiklehrerin
Hamburg 2.552 € 2.917 € 3.839 € Jobs Musiklehrer / Musiklehrerin
Hessen 2.275 € 2.601 € 3.423 € Jobs Musiklehrer / Musiklehrerin
Mecklenburg-Vorpommern 2.070 € 2.366 € 3.114 € Jobs Musiklehrer / Musiklehrerin
Niedersachsen 2.365 € 2.703 € 3.558 € Jobs Musiklehrer / Musiklehrerin
Nordrhein-Westfalen 2.477 € 2.869 € 4.123 € Jobs Musiklehrer / Musiklehrerin
Rheinland-Pfalz 2.452 € 2.803 € 3.689 € Jobs Musiklehrer / Musiklehrerin
Saarland 2.405 € 2.749 € 3.618 € Jobs Musiklehrer / Musiklehrerin
Sachsen 2.185 € 2.497 € 3.287 € Jobs Musiklehrer / Musiklehrerin
Sachsen-Anhalt 2.160 € 2.469 € 3.249 € Jobs Musiklehrer / Musiklehrerin
Schleswig-Holstein 2.339 € 2.674 € 3.519 € Jobs Musiklehrer / Musiklehrerin
Thüringen 2.182 € 2.494 € 3.283 € Jobs Musiklehrer / Musiklehrerin

Musiklehrer / Musiklehrerin:

1. Gehalt

Als Musiklehrer liegt das deutschlandweite Gehalt bei 2.831 € pro Monat. Diesen Wert haben wir auf Basis von 12 Datensätzen ermittelt, die wir in den letzten zwei Jahren erfasst haben. Hinsichtlich der Gehaltsspanne ist festzustellen, dass die unteren Monatsgehälter bei 2.476 € beginnen, Musiklehrer in den oberen Regionen jedoch auch bis zu 3.725 € und mehr verdienen können.

Wie bei nahezu allen Berufen, hat neben vielen anderen Faktoren auch der Standort des Arbeitgebers individuellen Einfluss auf die Höhe des Gehalts. So beträgt das monatliche Durchschnittsgehalt im nördlichsten Bundesland der Republik ungefähr 2.674 €. Arbeitet man hingegen im Süden, so kann man beispielsweise in Baden-Württemberg mit einem durchschnittlichem Gehalt von 2.964 € rechnen. Insoweit ist anzumerken, dass die Analyse unserer Daten bundesweit regelmäßig zu dem Ergebnis führt, dass die Gehälter im Süden Deutschlands tendenziell über denen im Norden liegen. Jedoch ist dabei - wie auch beim Vergleich des Verdienstes in städtischen Gebieten mit denen auf dem Land - zu beachten, dass die Lebenshaltungskosten oft parallel zu den Gehältern steigen.

Tabellarisch stellt sich das Gehalt als Musiklehrer in Abhängigkeit vom Alter wie folgt dar

  • 25 Jahre = 3.464 Euro brutto
  • 30 Jahre = 2.652 Euro brutto
  • 35 Jahre = 2.324 Euro brutto
  • 40 Jahre = 3.030 Euro brutto
  • 45 Jahre = 3.289 Euro brutto
  • 50 Jahre = 3.115 Euro brutto

Auswirkung der Firmengröße auf das Monatsgehalt

  • bis 500 Mitarbeiter = 2.601 Euro brutto
  • 501 bis 1000 Mitarbeiter = 3.813 Euro brutto
  • über 1000 Mitarbeiter = 2.603 Euro brutto
2. Ausbildung / Weiterbildung

Obgleich beim Beruf „Musiklehrer/-in“ jeder gleich an ein Studium denkt, dass für die Ausübung des Lehrerberufes Grundvoraussetzung ist, so ist gerade das bei Musiklehrern etwas anders, denn sie haben (neben der Möglichkeit des Studiums) auch die Möglichkeit, eine Ausbildung an einer Berufsfachschule zu absolvieren oder sich an einer Musikakademie zum/zur Musiklehrer/-in ausbilden zu lassen. Diese Ausbildung dauert in aller Regel drei Jahren und wird teilweise sogar mit verschiedenen Schwerpunkten (Klassik, Rock, Pop, Jazz, frühkindliche Bildung) angeboten.

Auf dem Lehrplan stehen diese Themen:

  • Instrumentalunterricht: Gesang und Stimmbildung, Klavier, Gitarre und Percussion.
  • Pädagogik und Psychologie und Bewegungspädagogik (Tanz und Improvisation).
  • Hospitationen,
  • Ensemblespiel ,
  • Literaturkunde,
  • Musiktheorie
  • Geschichte,
  • Gehörbildung,
  • Musiklehre,
  • Tonsatz und
  • Arrangements.

Eine alternative Ausbildung ist die zum/zur Fachlehrer/-in für musisch-technische Fächer. Auch diese Form der Ausbildung wird an einer Fachschule absolviert, an der Fachseminare gegeben werden und die zwei bis vier Jahre dauert. Neben pädagogischen Fächern wie Psychologie, Pädagogik, Didaktik, und Schulpraxis steht eine ganz breite Palette an fachlichen Themen auf dem Ausbildungsplan:

  • Werken: Materialkunde, Maschinentechnik, Elektrotechnik, Bautechnik, Gestaltung und Sicherheitslehre.
  • Kunst: Kunstgeschichte, Analyse von Kunstwerken und visuelle Medien.
  • Sport: Sport und Gesundheit, Sportbiologie/-medizin, Wintersport, Gymnastik und Tanz, Leichtathletik, Trainingslehre, Trendsportarten, Sportspiele, Bewegungs- und Spielerziehung sowie Schwimmen.
  • Technisches Zeichnen: Geometrie, angewandtes Zeichnen und CAD
  • .
  • Kommunikation und IT: Arbeit mit Texten (Texterfassung, Textorganisation, Textgestaltung), Tabellenkalkulation, Präsentationen, Datenbanken und Website-Gestaltungen.

Ähnliche Ausbildungsberufe sind beispielsweise die Ausbildung zum/zur Fachlehrer/-in an Waldorfschulen, zum/zur Fachlehrer/-in für Informationsverarbeitung und Bürotechnik sowie zum/zur Förderlehrer/-in. Diejenigen, die sich dem Beruf des Lehrers über eine schulische Ausbildung nähern, haben zwar den Vorteil, keine Universität besuchen zu müssen, doch haben sie auch kaum Möglichkeiten, sich im Beruf fortzubilden. Die Vertiefung fachlicher und pädagogischer Kenntnisse ist möglich, jedoch gibt es keine klassischen Aufstiegsqualifikationen wie in vielen anderen Ausbildungsberufen.

3. Studium

Wer alle Möglichkeiten ausschöpfen will, die der Beruf des/der Lehrer/-in mit sich bringt, der muss ein Studium absolvieren. Dabei muss zunächst einmal feststehen, an welcher Schule unterrichtet werden soll, denn wie der Blick auf die Schultypen zeigt, sind die Lehrpläne durchaus unterschiedlich.

Beim Studium des Lehramts (auf Staatsexamen) an einer berufsbildenden Schule stehen diese Themen auf dem Lehrplan:

  • Lehr- und Lernprozesse, Lehr - und Lernpsychologie, Psychologie, Qualitätssicherung/-entwicklung sowie Berufspädagogik.
  • berufliche Fachrichtung: Bau-, Elektro- oder Metalltechnik, Informatik, Mechatronik, Pflegewissenschaft, Sozialpädagogik oder Wirtschaftswissenschaft.
  • allgemeinbildendende Lehrfächer

Beim Studium des Lehramts (auf Staatsexamen) an einer berufsbildenden Schule, an der Grundschule, an der Hauptschule, an der Realschule und am Gymnasium stehen diese Themen auf dem Lehrplan, die jeweils auf die jeweilige Altersgruppe angepasst werden:

➤ Pädagogik, Geschichte der Pädagogik, Erziehungstheorien, Werteerziehung, Medienerziehung, Bildungstheorie, Planung von Lehr- und Lernprozessen, Gesellschaftswissenschaften, Volkskunde, Ethnologie, Psychologie und Politikwissenschaften.

Nur das Studium auf Lehramt an Sonder- und Förderschulen folgt einem anderen Lehrplan, auf dem diese Fächer zu finden sind:

  • Sonderpädagogik,
  • Erziehungswissenschaften,
  • Psychologie,
  • Geistigbehindertenpädagogik,
  • Lernbehindertenpädagogik,
  • Sprachbehindertenpädagogik und
  • Verhaltensgestörtenpädagogik.

Allein der Blick auf die Studieninhalte zeigt bereits, dass sich die angehenden Lehrer, die an weiterführende Schulen streben nur selten auf die Musik konzentrieren. Wurde Musik nicht als Hauptfach gewählt, das später unterrichtet werden soll, ist es in erster Linie noch im Grundschulbereich wichtig und im Bereich der Sonderpädagogik. Bei den weiterführenden Schulen ist es – wenn überhaupt – ein Fach von den meist zwei oder drei Fächern, die ein/eine Lehrer/-in später unterrichtet.

Wer nicht zwingend an einer staatlichen Schule unterrichten will, der muss nicht studieren und kann auch die im Kapitel Aus- und Weiterbildung beschriebene Ausbildung absolvieren, um als Musiklehrer/-in zu arbeiten. Alternativ ist ein Studium der Musikpädagogik möglich, das diese Themen umfasst: Musiktheorie, Musikpädagogik, interdisziplinäre Zugänge zur Musik, musikalische Entwicklung, Gegenwartsmusik, Musikpraxis, Musikvermittlung, Populärmusik und Musikpädagogik.

4. Tätigkeit

Der Einsatzort eines/einer Musiklehrer/-in hängt ein wenig vom Ausbildungsweg ab. Wer die schulische Ausbildung absolviert hat, wird in Musikschulen arbeiten oder als freier Lehrer an einer Schule tätig sein. Eine Verbeamtung ist für freie Lehrer in der Regel allerdings ausgeschlossen. Das bleibt den Lehrern vorbehalten, die ein klassisches Lehramt-Studium absolviert haben und beide Staatsexamen bestanden haben.

Auch ihr Aufgabenbereich unterscheidet sich ein wenig: Musiklehrer an Musikschulen unterrichten Kinder, die in aller Regel aus freien Stück zu ihnen kommen, um ein Instrument zu lernen oder die Kunst des Gesangs zu üben. Musiklehrer an staatlichen Schulen hingegen haben es mit Schülern zu tun, die Musik als festen Bestandteil im Lehrplan haben – und das Fach entweder mögen, billigen oder gar ablehnen. Entsprechend schwierig ist auch die Vermittlung der schulischen Inhalte. Setzt eine weiterführende Schule auf einen musischen Zweig, ist die Einstellung der Schüler der Musik gegenüber oft positiver.

Auch als Selbstständige können sie ihr Einkommen durch die Unterrichtung von Schüler und Schülerinnen sowie Musikinteressierten sichern. Dabei können sie in mehreren Musikrichtungen arbeiten und gleichermaßen verschieden Sparten der Musik bedienen. Sie unterrichten neben der Notenlehre auch Instrumentalspiel und Theoriewissen.

Weitere Gehälter für Musiklehrer