Der Musiklehrer und die Musiklehrerin finden eine Beschäftigung bei
Musikschulen oder ähnlich gestaffelten Einrichtungen. Auch als
Selbstständige können sie ihr Einkommen durch die Unterrichtung von
Schüler und Schülerinnen sowie Musikinteressierten sichern. Dabei können
sie in mehreren Musikrichtungen arbeiten und gleichermaßen verschieden
Sparten der Musik bedienen. Sie unterrichten neben der Notenlehre auch
Instrumentalspiel und Theoriewissen. Als Angestellte ist der
Arbeitsaufwand gerade bei der Ermittlung von dem Stundenlohn und dem
Durchschnittsgehalt sehr wichtig.