Der Offizier oder die Offizierin im Sanitätsdienst findet ein
Arbeitsumfeld bei den Teilstreitkräfte der Bundeswehr, Heer, Marine und
Luftwaffe. Angehörige dieser Berufsgruppe führende leitende Tätigkeiten
in Bundeswehrkrankenhäusern, Sanitätsstaionen, Therapiezentren oder
sonstigen Einrichtungen zur medizinischen Behandlung von Erkrankungen und
Verletzungen. Sie haben durch Auslandseinsätze oder auf Schiffen oft
wechselnde Arbeitsplätze. Sie organisieren den Betrieb ihrer Station,
schreiben Dienstpläne und unterweisen das verwaltende Personal. Die
Ausbildung als Zugang zu diesem Beruf ist durch die Bundeswehr bundesweit
einheitlich geregelt. Das Gehalt ist durch das Besoldungsgesetz der
Bundeswehr festgelegt. Der Verdienst bzw. das Einkommen hängt nicht
zuletzt Auslands- und Wochenendzuschlägen ab.