Der Hilfspolizist und die Politesse ohne Beamtenstatus finden ihr
Arbeitsumfeld bei Städten und Gemeinden. Ihre Aufgaben umfassen alle
berufstypischen Tätigkeiten aus den Bereichen Verkehrsüberwachung,
Überwachung der Ordnung und Sicherheit im ruhenden Verkehr, Einhaltung
der Parkvorschriften und Kontrolle der öffentlichen Straßen. Sie arbeiten
dabei im Auftrag der kommunalen Verkehrsüberwachung. Sie erteilen
Ermahnungen und Strafzettel bei Fehlverhalten. Gegebenfalls lassen sie
auch ein Fahrzeug, welches die Vorschriften aufs tiefste verletzt, von
Abschleppunternehmen an einen anderen Ort verbringen. Ihr
Arbeiteinsatzort umfasst meist ein größeres Gebiet, welches sie
überwachen müssen. Dafür kontrollieren sie alle öffentlichen Straßen nach
einem bestimmten Muster. Ihre Qualifikation zur Ausübung des Berufes
erhalten sie über eine kommunal- oder landesrechtlich geregelte
Ausbildung. Abhängig vom Arbeitsumfeld und Arbeitsort kann der Verdienst
in dieser Berufsgruppe variieren. Das Gehalt setzt sich in der Regel aus
einem Stundensatz und tariflich festgelegten Zuschlägen zusammen.