Jobangebote für Polizeivollzugsbeamter (höh. Dienst) (15km)

Geschätztes Bruttogehalt
*Die Gehaltsspannen werden aus dem Stellenanzeigeninhalt errechnet und entsprechen der marktüblichen Vergütung basierend auf 2 Mio. Gehaltsdatensätzen.
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Gehalt Polizeivollzugsbeamter (höh. Dienst)

Datenbasis: 327 Datensätze

Polizeivollzugsbeamter (höh. Dienst):

1. Gehalt

Als Polizeivollzugsbeamter (höh.Dienst) liegt das deutschlandweite Gehalt bei 4.232 € pro Monat. Diesen Wert haben wir auf Basis von 327 Datensätzen ermittelt, die wir in den letzten zwei Jahren erfasst haben. Hinsichtlich der Gehaltsspanne ist festzustellen, dass die unteren Monatsgehälter bei 3.383 € beginnen, Polizeivollzugsbeamte (höh.Dienst) in den oberen Regionen jedoch auch bis zu 5.181 € und mehr verdienen können.

Wie bei nahezu allen Berufen, hat neben vielen anderen Faktoren auch der Standort des Arbeitgebers individuellen Einfluss auf die Höhe des Gehalts. So beträgt das monatliche Durchschnittsgehalt im nördlichsten Bundesland der Republik ungefähr 3.998 €. Arbeitet man hingegen im Süden, so kann man beispielsweise in Baden-Württemberg mit einem durchschnittlichem Gehalt von 4.443 € rechnen. Insoweit ist anzumerken, dass die Analyse unserer Daten bundesweit regelmäßig zu dem Ergebnis führt, dass die Gehälter im Süden Deutschlands tendenziell über denen im Norden liegen. Jedoch ist dabei - wie auch beim Vergleich des Verdienstes in städtischen Gebieten mit denen auf dem Land - zu beachten, dass die Lebenshaltungskosten oft parallel zu den Gehältern steigen.

Tabellarisch stellt sich das Gehalt als Polizeivollzugsbeamter (höh.Dienst) in Abhängigkeit vom Alter wie folgt dar

  • 25 Jahre = 2.531 Euro brutto
  • 30 Jahre = 2.809 Euro brutto
  • 35 Jahre = 3.212 Euro brutto
  • 40 Jahre = 3.374 Euro brutto
  • 45 Jahre = 3.503 Euro brutto
  • 50 Jahre = 3.813 Euro brutto

Auswirkung der Firmengröße auf das Monatsgehalt

  • bis 500 Mitarbeiter = 4.355 Euro brutto
  • 501 bis 1000 Mitarbeiter = 4.443 Euro brutto
  • über 1000 Mitarbeiter = 4.057 Euro brutto
2. Ausbildung / Weiterbildung

Im höheren Polizeivollzugsdienst übernehmen Anwärter die Leitung einer örtlichen Dienststelle, die Führung von großen Einsätzen und die Mitwirkung bei Stabsarbeit sowie Aus- und Weiterbildung von Kollegen. Für einen beruflichen Werdegang im höheren Polizeivollzugsdienst ist eine polizeifachliche Unterweisung und Ausbildung erforderlich. Zugang zu dem Berufsbild erhalten Interessenten über ein zwei Jahre währendes Masterstudium. Eine klassische Ausbildung gibt es für den höheren Vollzugsdienst bei der Polizei nicht.

Das notwendige Masterstudium absolvieren Bewerber bei einer Polizeiakademie in Vollzeit. Die Abschlussprüfung ist durch Richtlinien der Deutschen Hochschule der Polizei und auch der Bundesländer geregelt. Grundsätzlich gilt ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder eine vergleichbare Ausbildungsqualifikation innerhalb der Polizei für das Masterstudium als Voraussetzung.

Eine weitere Ausbildungsvoraussetzung für die Bewerbung um eine Karriere im höheren Polizeivollzugsdienst ist die Polizeidiensttauglichkeit. Dazu gehören eine körperliche Mindestgröße und bestimmte gesundheitliche und sportliche Anforderungen. Einige Bundesländer erwarten zudem ein mehrmonatiges Vorstudium, bevor der Masterstudiengang für den höheren Vollzugsdienst begonnen werden kann. Interessenten erkundigen sich vor Ort, welche Verordnungen aktuell für sie gelten. In Abhängigkeit der Bundeslandvorschriften ist möglicherweise ebenfalls eine einjährige Bewährungsphase vor Aufnahme der Ausbildung zum höheren Vollzugsdienst vonnöten. Innerhalb dieses Jahres müssen die Bewerber in manchen Bundesländern ihre Qualifikation und Tauglichkeit für den Einsatz im höheren Dienst unter Beweis stellen.

Generell führen Länder und Bund in Zusammenarbeit mit der Deutschen Hochschule der Polizei für die Zulassung von Bewerbern zum höheren Polizeivollzugsdienst ein Auswahlverfahren durch. Die Kriterien

  • Allgemeinbildung,
  • Geistige Befähigung,
  • Körperliche Belastbarkeit,
  • Leistungsfähigkeit sowie
  • Persönlichkeit

kommen bei dem Auswahlverfahren auf den Prüfstand. Wer das Masterstudium erfolgreich bestanden hat, kann als Polizeibeamter /-in im höheren Dienst an verwaltungsinternen Lehrgängen zur beruflichen Weiterqualifikation teilnehmen. Seminare und Kurse halten nicht nur das Fachwissen aktuell, sondern dienen der Erschließung neuer Berufsfelder. Die Themen für Weiterbildungsmaßnahmen für Beamte im höheren Polizeivollzugsdienst reichen von Management und Mitarbeiterführung bis hin zu Personen- und Objektschutz.

3. Studium

Der Studiengang zur beruflichen Wirkung im höheren Polizeivollzugsdienst heißt Öffentliche Verwaltung – Polizeimanagement. Bewerber, die nach zwei Jahren den Master of Arts-Abschluss erwerben, haben gute Aussichten auf verantwortungsvolle Positionen. Während des Studiums üben die Studierenden die effiziente Leitung einer Polizeidienststelle. Ebenso stehen besondere Aufgaben aus den Bundespolizeistäben auf dem Studienplan. Das Studium findet demnach weniger in der üblichen Hörsaalstruktur, sondern sehr praxisbezogen statt. In den beiden Studienjahren erwerben die Studenten Wissen über

  • Einsatzlehre,
  • Psychologie,
  • Kriminalistik und
  • Führungslehre.

Zusätzliche Module des Studiums umfassen die Inhalte

Außerdem behandeln die Studierenden die Grundlagen der Rechtswissenschaften. Praktische Erfahrungen sammeln die Studenten in sogenannten Hospitationen. Sie wenden bei ausgewählten Polizeibehörden das erworbene theoretische Fachwissen praktisch an. In Abhängigkeit der Dienststelle, an der Interessenten das Studium zum Mastergrad aufnehmen, sind verschiedene Bereiche Inhalt des Unterrichtes, beispielsweise die Schutzpolizei, Kriminalpolizei und Wasserschutzpolizei. Wenn alle drei Dienstzweige zur Verfügung stehen, wird der Studiengang in sämtlichen davon realisiert.

Neben der Bearbeitung psychosozialer Zusammenhänge erarbeiten Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst Sachkenntnisse über die Polizei im internationalen Kontext. Sie beschäftigen sich ferner mit wissenschaftsmethodischem Basiswissen. Polizeiliches Krisenmanagement steht ebenfalls auf dem Lehrplan. Innerhalb der Studienzeit erlangen die künftigen höheren Polizeivollzugsbeamten diverse Kernkompetenzen. Sie können Einsätze taktisch und rechtlich korrekt planen und ermitteln und recherchieren bei Rechtsverstößen. Die Studenten werden zu Experten für Gefahrenabwehr. Sie arbeiten darüber hinaus aktiv an Risikoprävention mit. Sie bekämpfen allgemein Kriminalität und berücksichtigen dabei das Polizei- und Ordnungsrecht. Die Studenten praktizieren Strafverfolgung und beachten geltendes Strafrecht. Zusätzliche Fähigkeiten, die den Studierenden im beruflichen Alltag von Vorteil sind, sind unter anderen:

  • Umgang mit Jugendkriminalität,
  • Effektive Fahrzeugkontrolle,
  • Kooperation mit internationalen Polizeidienststellen,
  • Streifendienst und Kontrollgänge,
  • Expertise in Recht für Ordnungswidrigkeiten,
  • Sensible Personenkontrolle,
  • Führung von Protokollen,
  • Übernahme von Sachbearbeitungsaufgaben,
  • Grundkenntnisse in Selbstverteidigung,
  • Beobachtungsgabe und Täteranalyse.
4. Tätigkeit

Vollzugsbeamte im höheren Polizeidienst sind mit Führungsaufgaben befasst. Sie arbeiten vorwiegend bei der Bundespolizei. In Frage kommen leitende Funktionen, die dem grenzpolizeilichen Schutz des Bundesgebietes oder dem Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Bahn- und Luftverkehrs dienen. Polizeivollzugsbeamte im höheren Dienst garantieren die Sicherheit für Bundesministerien und andere Verfassungsorgane. Sie schützen Grenzen auf hoher See und übernehmen Aufgaben im Bereich des Umweltschutzes und für die Schifffahrtspolizei.

Zu den täglichen Aufgaben gehört für Beamte des höheren Polizeivollzugsdienstes die Mithilfe bei Einsätzen der Landespolizei wie bei Naturkatastrophen oder Großdemonstrationen. Denkbar sind gleichermaßen Auslandseinsätze für die Unterstützung der Europäischen Union oder der Vereinten Nationen. Einige Studienabsolventen dozieren an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung oder fungieren als Referent /-in im Bundesministerium des Inneren. Als Führungskraft nehmen die höheren Beamten Dienstaufsichten wahr und erledigen Routineaufgaben. Sie definieren Arbeitsabläufe und koordinieren Personaleinsätze.

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