Der Schadenregulierer und die Schadenreguliererin der Versicherung sind
für die Bearbeitung von Schadensfällen zuständig. Nachdem der
Versicherungsnehmer seinen Schaden gemeldet hat, ist der
Schadenregulierer un die Schadenreguliererin der Versicherung für die
Prüfung der Unterlagen und den Sachverhalt verantwortlich. Kann der
Schaden durch die Versicherung gedeckt werden, sind sie für deren
Regulierung zuständig. Dafür entscheiden sie über die Leistungsansprüche
und weisen das Geld unbar dem Versicherungsnehmer oder der
Versicherungsnehmerin zu. Das Gehalt kann entsprechend der Ausrichtung
des Betriebes oder des Unternehmens von Arbeitgeber zu Arbeitgeber
variieren. Der Verdienst bzw. das Einkommen hängt nicht zuletzt von dem
Arbeitsumfang innerhalb eines Unternehmens ab.