Der Versicherungsberater oder die Versicherungsberaterin findet ein
Arbeitsumfeld in entsprechenden Agenturen oder in der Selbstständigkeit.
Angehörige dieser Berufsgruppe sind nicht an eine
Versicherungsgesellschaft gebunden, sie arbeiten unabhängig und neutral.
Sie prüfen die Verhältnisse ihrer privaten und geschäftlichen Kunden und
erstellen auf der Grundlagen der Lebensumstände, des Berufs oder der
persönlichen Vermögensverhältnisse eine individuelle Risikoanalyse. Auf
dieser Grundlage beraten sie die Kunden über einen umfassenden
Versicherungsschutz und prüfen bestehende Versicherungen auf deren
ausreichende Modalitäten. Das Gehalt der Versicherungsberater ist
festgelegt. Der Verdienst bzw. das Einkommen wird geregelt durch die
Paragraphen der Rechtsanwaltsgebührenordnung.