Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitsnehmer. Sinn der Abfindung ist es, dem Arbeitgeber den Verdienstausfall, also den aus der Kündigung entstehenden Schaden, zu ersetzen. Natürlich hat der Arbeitnehmer nicht in allen Fällen ein Recht auf eine Abfindung.
Prinzipiell bietet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Abfindung an, wenn er ihm den Abschied aus dem Unternehmen "versüßen" will, wenn es ihm wichtig ist, dass er den Arbeitnehmer los wird, ohne dass der einen teuren Prozess anstrengt, in dem er sich gegen die Kündigung bzw. die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses wehrt.
Das Arbeitsrecht regelt in Deutschland genau, wann der Arbeitnehmer Anspruch auf Abfindung hat und wann er diese sogar einklagen kann, wann er also seinen Willen gegen den des Arbeitgebers durchsetzen kann.
Die Frage der Abfindung ist in machen Tarifverträgen geregelt, beispielsweise für den Fall, dass Arbeitnehmer bei einer Änderung oder Umstrukturierung ihren Arbeitsplatz verlieren.
Die Erklärung dafür, warum eine Abfindung nicht immer möglich, üblich oder vorgesehen ist, ist das Kündigungsschutzgesetz. Die Gesetzgebung zielt bei uns mehr darauf ab, ein Beschäftigungsverhältnis zu erhalten, und zwar um fast jeden Preis. Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer aber, dass eine Abfindung gezahlt wird, dann billigt der Arbeitnehmer damit, dass das Beschäftigungsverhältnis beendet wird - das kann ihm später beim Bezug von Arbeitslosengeld Probleme machen, denn es wird genauso gewertet, als hätte er selbst gekündigt. Eine Sperrzeit wird sich nicht vermeiden lassen.
Die Höhe der Abfindung kann schwanken; sie orientiert sich am Gehalt des Arbeitnehmers und natürlich auch daran, wie hoch der Arbeitgeber die Gefahr eines arbeitsrechtlichen Prozesses einschätzt. Sprich: Der Arbeitgeber muss abwägen, was für ihn teurer ist - eine Abfindung, ein langwieriger risikoreicher Prozess oder die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers.
Abfindungen sind wie normales Arbeitsentgelt steuerpflichtig, aber sozialversicherungsfrei.