Höhe Abfindung

         

    Höhe Abfindung

    Betriebsbedingte Kündigungen kommen vor. Typische Beispiele dafür sind Stellenabbau aus wirtschaftlichen Gründen, wenn also der Arbeitgeber die Belegschaft verkleinern muss oder will. Das kann tatsächlich notwendig sein, um das Unternehmen zu retten oder aber als Bilanz-Kosmetik.

    In solchen Fällen bieten die Arbeitgeber dann oft eine - meist eher bescheidene - Abfindung an, und vergessen auch nicht darauf hinzuweisen, dass sie das aus Kulanz tun und dazu nicht verpflichtet sind. Sie hoffen darauf, dass sie mit dem Betrag dem Arbeitnehmer die Kündigung "versüßen" und der dafür nicht vor Gericht geht, um sich gegen seine Kündigung zu wehren.

    Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf die Abfindung, und Arbeitgeber haben keinen Anspruch darauf, dass der Arbeitnehmer die betriebsbedingte Kündigung und Abfindung akzeptiert. Das sind also die besten Voraussetzungen für einvernehmliche Verhandlungen, aber auch für lange, verbittert geführte Prozesse.

    Für die Höhe der Abfindung gibt es keine festen oder gar gesetzlichen Regeln. Als üblich gilt ein Betrag von einem halben Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Dabei wird ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten wie ein ganzes Jahr behandelt. Wer verhandelt, kann aber auch durchaus mehr aus dem Arbeitgeber "herausholen". Je nach Branche sind dann auch bis zu 75 oder 80 Prozent des Bruttomonatsgehalts möglich.

    Noch besser stehen möglicherweise die Beschäftigten da, die im Unternehmen von einem Betriebsrat vertreten werden. Der arbeitet nämlich für den Fall von Umstrukturierungen, was heutzutage meisten massiven Personalabbau bedeutet, einen Sozialplan aus. Darin werden Formeln für die Berechnungen der Abfindungshöhefestgelegt. Diese Regelungen sind für die Arbeitnehmer meist vorteilhafter als die von ihnen selbst ausgehandelte Abfindungshöhe.

    Generell hängt der Erfolg der "Selbstverhandler" davon ab, wie gut sie die Situation des Arbeitgebers einschätzen können. Wie sehr ist das Unternehmen darauf bedacht, einen teuren Prozess zu vermeiden, den es vielleicht verliert, nur um den Arbeitnehmer dann doch noch jahrelang beschäftigen zu müssen? Gibt es vielleicht andere offene Stellen im Unternehmen, die dem Gekündigten hätten angeboten werden können oder müssen? All das stärkt die Position des Arbeitnehmers.

    Wichtig ist jedoch gute Beratung und Hilfe durch einen erfahrenen Anwalt. Nicht jeder, der gerade seine Kündigung erhalten hat, ist in der Lage, kühl zu planen, wie er eine möglichst hohe Abfindung erhalten kann. Das wissen natürlich auch die Arbeitgeber und nützen diese Notlage aus, in der man Angst vor der Arbeitslosigkeit hat.

    Sie sollten also eine Kündigung oder einen Aufhebungsauftrag nicht vorschnell annehmen, auch und vor allem nicht, wenn Ihr Arbeitgeber Sie unter Druck setzen sollte. Lassen Sie sich beraten, um das Beste aus Ihrer Situation zu machen, bzw. um die Höhe der Abfindung bei der betriebsbedingten Kündigung mit beeinflussen zu können.

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