Nicht alle Arbeitsverhältnisse sind gleich, denn die Aufgaben und Pflichten der Arbeitnehmer und Arbeitgeber können stark variieren. Das spiegelt sich dementsprechend auch in der Abfindung für die jeweilige Person bei einer eventuellen Kündigung oder dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis wieder. Es gibt also bei Abfindungen Spezialfälle.
Die Höhe der Abfindung soll nicht nur den finanziellen Verlust mindern, den der Arbeitnehmer durch den Verlust der Arbeitsstelle erleidet. Sie spiegelt in gewisser Weise auch den "Wert" wieder, den der Arbeitnehmer für das Unternehmen hat. Negativ gesehen, kann die Höhe der Abfindung aber auch ein Zeichen dafür sein, wie dringend das Unternehmen den Arbeitnehmer loswerden will.
Spezialfälle bei Abfindungen gibt es mehrere, beispielsweise wenn ein Geschäftsführer oder Gesellschafter aus einer Gesellschaft ausscheidet, bei Soldaten, die die Bundeswehr verlassen, oder bei Angestellten im öffentlichen Dienst, deren Abfindungen durch ihre Tarifverträge festgelegt ist.
Bei Geschäftsführern sollte die Abfindung in etwa das persönliche Risiko abdecken, das sie in ihrer Tätigkeit tragen; bei Gesellschaftern ist die Abfindung im Prinzip die Rückerstattung des zur Verfügung gestellten Kapitals.
Ein Sonderfall der Abfindung, der eigentlich gar keine Abfindung ist, sind die Übergangszahlungen für die Angestellten des öffentlichen Dienstes. Sie erhalten nach ihrem Ausscheiden nämlich Übergangsgeld, um ihnen die Zeit bis zum Antreten einer neuen Arbeit zu erleichtern.
Das gleiche gilt für Bundeswehrsoldaten, die natürlich auch Angestellte im öffentlichen Dienst sind. Bei ihnen heißen diese Übergangszahlungen allerdings "Übergangsgebührnisse".
Übergangszahlungen sind nicht mit Abfindungen zu verwechseln. Zwar orientieren sie sich auch an der Zeit, die die Personen im Dienst ihres Arbeitgebers verbracht haben. Sie werden aber, anders als Abfindungen, monatlich ausbezahlt und zählen als normales Einkommen. Sie führen auch nicht zum Verlust das Anspruchs auf Arbeitslosengeld, bzw. zu einer Sperrfrist, sondern werden darauf "nur" angerechnet.