Teilzeit

         

    Teilzeit

    Unter Teilzeitarbeit versteht man eine Beschäftigung, die eine regelmäßig kürzere Arbeitszeit als eine Vollzeittätigkeit im gleichen Betrieb bzw. in der gleichen Branche hat. Das muss nicht unbedingt bedeuten, dass die tägliche Arbeitszeit kürzer ist, wie bei den klassischen Halbtagskräften, sondern kann auch eine Tätigkeit sein, die nur an einigen Tagen in der Woche oder des Monats, aber dann den kompletten Tag, ausgeführt wird. Die genaue Lage und Stundenzahl wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer individuell im Arbeitsvertrag vereinbart.

    Generell haben Teilzeitkräfte die gleichen Rechte und Pflichten wie Vollzeitarbeitskräfte und werden im Arbeitsrecht genauso behandelt. Im Teilzeit- und Befristungsgesetz ist nochmal spezifisch festgelegt, was unter die Teilzeitarbeit fällt, dass Teilzeitbeschäftigte nicht diskriminiert werden dürfen und dass sie genau wie Vollzeitkräfte Anspruch auf Weiterbildung haben. Darüber hinaus ist vorgeschrieben, dass jede freie Stelle, die dafür geeignet ist, auch als Teilzeitstelle ausgeschrieben wird.

    Jeder Arbeitnehmer, der mehr als 6 Monate bei einem Unternehmen tätig ist, das mehr als 15 Mitarbeiter hat, kann von Vollzeit in Teilzeit wechseln. Der Anspruch begründet sich aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz. Der Arbeitgeber darf die Verringerung der Arbeitszeit bzw. die Verteilung der Arbeitszeit bei Teilzeitbeschäftigung nur ablehnen, wenn wichtige betriebliche Gründe vorliegen. Im Arbeitsrecht ist zwar nicht festgelegt, welche betrieblichen Gründe für eine Ablehnung der Teilzeitarbeit ausreichend sind, doch gibt es dafür entsprechende Festlegungen in Tarifverträgen.

    Umgekehrt ist natürlich auch die Verlängerung der Arbeitszeit für Teilzeitkräfte möglich, für die die gleiche Regelung gilt wie für die Arbeitszeitverkürzung. Der Arbeitgeber kann allerdings keinen Mitarbeiter zwingen, von Vollzeit in Teilzeit zu wechseln oder umgekehrt. Wird dem Mitarbeiter gekündigt, weil er sich weigert, ist die Kündigung unwirksam.

    Eine eigene Form der Teilzeitarbeit ist die Altersteilzeit, die in den letzten Jahren immer mehr Zuspruch findet. Im Unterschied zur normalen Teilzeitarbeit arbeitet der Arbeitnehmer zunächst in Vollzeit weiter und nutzt den dadurch angesammelten Freizeitanspruch, um früher aus dem Berufsleben auszuscheiden.

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