In Deutschland wird, zumindest im allgemeinen Sprachgebrauch, zwischen Arbeitern und Angestellten unterschieden. Inzwischen kann die Unterscheidung eher als historisch betrachtet werden, da arbeitsrechtlich zwischen Arbeitern und Angestellten kein Unterschied gemacht wird. Im öffentlichen Dienst wird deswegen auch nicht mehr unterschieden, dort gibt es nur noch "Beschäftigte".
Als Angestellter gilt, wer kein Beamter ist und nicht "maßgeblich" Miteigentümer des Unternehmens ist, das ihn beschäftigt. Zudem erledigen Angestellte meist "geistige" Tätgkeiten, im Gegensatz zu körperlicher Arbeit. Typischerweise sind das Bürotätigkeiten, Aufgaben in der Verwaltung oder leitende Tätigkeiten. Auch höhere technische Tätigkeiten werden den Angestellten zugeordnet. Die Rechte und Pflichten von Angestellten variieren natürlich je nach Tätigkeit und Berufsfeld.
Typisches Kennzeichen für Angestellte ist auch das feste monatliche Gehalt im Gegensatz zum Wochen- oder Akkordlohn, den Arbeiter bekommen bzw. bekommen haben. Die Gehälter von Angestellten können stark differieren, je nach Branche, Tätigkeitsbeschreibung, Verantwortung und Berufserfahrung. Ein "Durchschnittsgehalt" für Angestellte als solches gibt es deswegen nicht.
Leitende Angestellte haben auch "wesentliche Arbeitgeberbefugnisse", können also Mitarbeiter einstellen und entlassen. Teilweise haben sie auch Prokura, also eine Handlungsvollmacht, für das Unternehmen.
Nicht alle hochrangigen Angestellten sind aber gleichzeitig "leitende Angestellte" im vorher erwähnten Sinn. Nicht jeder Abteilungsleiter hat gleichzeitig auch das Recht, neue Mitarbeiter einzustellen.
Laut Betriebsverfassungsgesetz sind Angestellte auch dann leitende Angestellte, wenn sie ein Jahresgehalt beziehen, das dem entspricht, welches leitende Angestellte im Unternehmen beziehen; bzw. wenn sie "einer Leitungsebene angehören, auf der in dem Unternehmen überwiegend leitende Angestellte vertreten sind". Das ist natürlich eine teilweise schwammige Einteilung, die ein bisschen den Eindruck macht "leitender Angesteller ist der, der als leitender Angestellter empfunden wird".
Einfache Angestellte sind dementsprechend alle diejenigen Beschäftigten, die die Kriterien für Angestellte erfüllen, aber über keine der weiterführenden Rechte der leitenden Angestellten (Personalentscheidungen, Prokura) verfügen. Dies trifft damit auf die meisten Arbeitnehmer zu, die nicht hauptsächlich körperlich arbeiten und sich so ihren Lebensunterhalt verdienen.