Eine Abmahnungist ein Hinweis an den Arbeitnehmer, dass er mit seinem Verhalten sein Arbeitsverhältnis aufs Spiel setzt. Eine verhaltensbedingte oder fristlose Kündigung ist erst dann möglich, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer mindestens einmal darauf hingewiesen hat, dass er das Fehlverhalten nicht länger hinnehmen wird.
Eine Abmahnung muss schriftlich erfolgen, und genau dafür haben wir Vorlagen. Schließlich sollten Sie als Arbeitgeber in Ihrer Aufregung und vor Zorn nicht vergessen, worauf es bei der Abmahnung ankommt. Kommt es nämlich zu einer Entlassung, könnte es sonst sein, dass deren Gültigkeit vor Gericht bestritten wird, weil Sie vielleicht etwas nicht beachtet haben.
Ihr Angestellter muss die Abmahnung immer zeitnah zum bemängelten Verhalten bekommen. Das Fehlverhalten (meist ein Verstoß gegen die vertraglichen Pflichten des Arbeitnehmers) muss konkret bezeichnet werden (Sachverhalt und Zeitpunkt).
Nicht fehlen darf auch der Hinweis darauf, dass erneutes Fehlverhalten nicht geduldet wird und Konsequenzen nach sich ziehen wird, im Extremfall eben zur fristlosen oder verhaltensbedingten Kündigung.
Vernachlässigen Sie eines dieser Elemente, kann die Abmahnung aus formellen Gründen angefechtet werden.
Wir hoffen natürlich, dass Sie unsere Vorlage für Abmahnungen nie brauchen werden!
Muster / Vorlage Abmahnung hier kostenlos herunterladen: