Vor allem, aber nicht nur, Existenzgründer und kleine Betriebe haben ein Interesse an Arbeitskräften, die ohne die üblichen horrenden Nebenkosten für sie arbeiten. Sie können dazu Minijobs bzw 400-Euro-Jobs anbieten.
In einem Arbeitsvertrag für einen Minijob können Sie alle Vereinbarungen aufnehmen, die Sie im Hinblick auf diese Geringfügige Beschäftigung machen wollen. Minijobs können Sie übrigens auch befristen, ähnlich wie Vollzeit-Arbeitsverhältnisse.
Auch hier wird die Befristung mit Sachgrund (Vertretung eines anderen Arbeitnehmers, Saisonarbeit etc.) von Befristung ohne Sachgrund unterschieden. Mit Sachgrund können Sie das Arbeitsverhältnis sozusagen auf beliebige Zeit befristen, ohne Sachgrund maximal auf zwei Jahre.
Wenn Sie einen Arbeitsvertrag für eine geringfügige Beschäftigung bzw. einen Mini- oder 400-Euro-Job brauchen, dann können Sie sich an unserem Mustervertrag orientieren.
Muster / Vorlage Arbeitsvertrag 400 Euro hier kostenlos herunterladen: