Arbeitgeber genießen bei der Abfassung von Arbeitsverträgen weitgehend Vertragsfreiheit, das bedeutet, dass sie den Vertrag relativ frei abfassen können. Eingeschränkt wird diese Freiheit allerdings von Tarifverträgen und von verbindlichen gesetzlichen Vorschriften.
Wenn Sie also einen Arbeitsvertrag entwerfen, beachten Sie, ob für Ihr Unternehmen und Ihren Arbeitnehmer tarifvertragliche Vorschriften bindend sind. Immer bindend sind auch die gesetzlichen Vorschriften, etwa zum Mindesturlaub oder zu den Arbeitszeiten. Bestehen solche Regelungen, dürfen sie nur zu Gunsten des Arbeitnehmers geändert werden, nicht aber zu seinen Ungunsten.
Arbeitsverträge können auf feste oder auf unbestimmte Zeit geschlossen werden. Befristete Arbeitsverhältnisse enden automatisch, ohne dass eine Kündigung notwendig ist.
Ein Arbeitsvertrag muss prinzipiell keiner besonderen Form folgen. Es ist aber natürlich gut, wenn möglichst viele Details genau festgelegt werden. Dazu gehören das Gehalt und der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers, die vereinbarte Arbeitszeit, Regelungen zu Überstunden und Mehrarbeit, Sonderurlaub, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Kündigungsfristen usw.
Verzichtet kann darauf werden, wenn diese Angelegenheiten bereits in einem Tarifvertrag geregelt werden. Dann kann im Arbeitsvertrag auch einfach auf den geltenden Tarifvertrag verwiesen werden.
Auch die Tätigkeiten und der Aufgabenbereich des Arbeitnehmers sollten im Arbeitsvertrag möglichst genau umrissen werden. Das schließt aber nicht aus, dass sich die Aufgaben ändern können, wenn beispielsweise das Unternehmen umstrukturiert oder der Arbeitnehmer befördert wird.
Die Probezeit wird in der Regel ebenfalls im Arbeitsvertrag festgesetzt. Während dieser Zeit gelten für beide Parteien kürzere Kündigungsfristen.
Unser downloadbares Muster für einen Arbeitsvertrag gibt Ihnen Anregungen dafür, wie Sie Ihre Arbeitsverträge formulieren können.
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